Nachtrag: 07.12.2009

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der CDU-Fraktion:

 

Prüfungsauftrag 2007

 

Wer hat die betriebswirtschaftliche Analyse der Ertragslage in Auftrag gegeben?

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 26.September 2005 auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kreisagentur für Beschäftigung“ beschlossen, die KPMG zum Prüfer für die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2005 und der Jahresabschlüsse 2005 – 2007 zu bestellen. Grundlage war das Angebot der KPMG vom 31.5.2005 welches die Analyse der Ertragslage beinhaltete. Dies wurde entsprechend dem Beschluss von der kaufmännischen Betriebsleitung in Auftrag gegeben.

 

2.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf

 

1.

a) Liegt für die Steigerung des Personals – in 2007 von 125,4 auf 146,7 und in 2008 auf 150,9 Vollzeitäquivalente – aufgrund der Stellenbesetzungssperre eine Sondergenehmigung des RP vor?

 

Der Personalbestand wurde von 136,4 VZÄ (siehe Prüfungsbericht 2007, Seite 2) im Januar 2007 auf 150,9 VZÄ zum 31.12.2008 aufgestockt. Es wurden befristete Stellen neu besetzt; befristete Stellen unterliegen nicht dem Stellenplan. Ohne Wiederbesetzung der Stellen hätte der Dienstbetrieb in der Kreisagentur nicht aufrecht erhalten werden können.

 

b) Welche Anzahl Beschäftigter entsprach den Vollzeitäquivalenten?

 

Zum 31.12.2008 waren bei der Kreisagentur 166 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

 

c) Wie sieht die „Vermittlungsbilanz“ für die nicht übernommenen Beschäftigten aus?

1. Welche Mitarbeiter konnten nicht in den Bereich öffentlicher Arbeitgeber im Rhein- Main- Gebiet vermittelt werden?

            2. Welche Gründe sind hierfür maßgebend?

            3. Welche Vermittlungsbemühungen wurden unternommen?

 

Diese Frage ist im Zusammenhang mit den Beschäftigten der Kreisagentur für Beschäftigung nicht verständlich. Die Kreisagentur hat viele Bemühungen unternommen, damit gerade keine Mitarbeiter/innen zu anderen Arbeitgebern wechseln. Es werden natürlich keine Beschäftigten aktiv vermittelt; wünschenswert ist eine längere Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter/innen.

 

2.

a) Warum wurden die Forderungen aus 2007 gegenüber dem Landkreis nicht rechtzeitig  abgerechnet?

 

Im Prüfungsbericht heißt es dazu genau: „“…wurden im Vergleich zum Vorjahr deutlich später abgerechnet.“

 

Der Zeitpunkt der Begleichung der Forderungen ist unerheblich, da der Landkreis in jedem Fall eine Fehlbetragsfinanzierung des Eigenbetriebs sicherstellen muss. Außerdem ist es unerheblich, ob der Eigenbetrieb oder der Landkreis Kassenkredite aufnehmen muss.

 

b). Wie hoch sind dadurch die zusätzlich entstandenen Zinsbelastungen?

 

Es sind keine zusätzlichen Zinsbelastungen entstanden.

 

3.

Für die Jahre 2005 und 2006 anfallende Rückforderungen des Bundes in Höhe von 5.297 T€ werden mit „einer Umstellung des Abrechnungssystematik“ begründet!

a) Warum wurde diese nicht rechtzeitig abgestimmt?

 

Die Abschlüsse gegenüber dem Bund wurden in den Jahren 2005 und 2006 nach kaufmännischer Rechnungslegung erstellt. Es gab bis zum Frühjahr 2007 keinerlei Hinweise des Bundes, die diese Rechnungslegung in Frage stellten. Der Bund hat diese Abschlüsse akzeptiert (siehe Anlage 4/15 des Prüfungsberichts). Insofern ergab sich für die Kreisagentur keinen Abstimmungsbedarf.

 

b) Handelt es sich um die Nichtanerkennung einzelner Maßnahmen oder einzelner Programme der KfB?

 

Nein

 

c) Woran ist die Anerkennung gescheitert? Welche Gründe (bitte bezogen auf das Programm/ Maßnahme/ Fall einzeln aufführen) waren dafür ursächlich?

 

Siehe oben

 

d) Sind weitere Rückforderungen des Bundes für die Jahre 2007 und 2008 zu erwarten?

 

Ja (siehe Anlage 4/15 des Prüfungsberichts):  „Die Rechtsauslegung des § 16 (2) SGB II ist insofern noch nicht abgeschlossen, als dass letztlich nicht entschieden wurde, ob die Kosten für Maßnahmen vor dem gesetzlichen Hintergrund des § 16 (2) Abs 1 SGB II vom Bund im Rahmen des Eingliederungsbudgets übernommen werden.“

 

Im Rahmen dieser – zwischen Bund und Kommunen – strittigen Rechtsauslegung kann es zu Rückforderungen kommen.

 

4.

a) Wie begründen sich die Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger in 2007 in Höhe von 2.436 T€ und in 2008 in Höhe von 2.230 T€?

Weiterhin wird in 2008 darauf verwiesen, dass „der Bund die Finanzierung einzelner Eingliederungsmaßnahmen nicht anerkennt, „wodurch dem Eigenbetrieb Rückzahlungsverpflichtungen entstehen können.“

 

Es handelt sich nicht um eine Nachzahlungsforderung. Der Betrag von 2.436 T € wurde als Rückstellung auf mögliche Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern gebildet. Von dieser Rückstellung wurden im Jahr 2008 141 T € in Anspruch genommen. Es entstehen keine finanziellen Belastungen für den Landkreis.

 

b) Sind weitere Nachforschungen der Sozialversicherungsträger und des Bundes zu erwarten?

 

Ein Prüfrecht haben alle Sozialversicherungsträger (siehe Anlage 1)

 

c) Wenn ja, bitte eine Aufstellung nach Trägern und gegliedert nach Jahren.

 

In der Anlage befindet sich eine Auflistung aller Sozialversicherungsträger. Zu welchem Zeitpunkt eine Prüfung erfolgt ist nicht vorhersehbar (siehe Anlage 1).

 

2.1.2 Zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

 

Die Betriebsleiterin erwartet in den Jahren 2008, 2009 und 2010 „neben den steigenden Afwendungen bei den Kosten für Unterkunft, vor allem hohe Nachforderungen des Bundes.“

 

Mit Nachforderungen sind hier Kostensteigerungen gemeint, die sich aufgrund des jährlich sinkenden Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft ergeben. Mittlerweile ist der Bundesanteil für das Jahr 2010 auf 23,9 % festgesetzt worden.

 

Mittlerweile hat die Bundesregierung den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BR. Drucksache 748/09) eingebracht, mit dem vorrangig die in § 46 Absatz 6 SGB II geregelte Bundesbeteiligung erneut abgesenkt werden soll. Der Bundesrat hat zwar Einspruch eingelegt. Es handelt sich allerdings um kein zustimmungspflichtiges Gesetz, so dass der Bundestag mit einfacher Mehrheit den Einspruch des Bundesrates zurückweisen kann.

 

Es ist davon auszugehen, dass trotz der gestarteten Initiative des HLT das Gesetz verkündet wird und die Bundesbeteiligung für 2010 auf 23,0 % für Hessen festgelegt wird.

 

a). Wie hoch sind diese Nachforderungen, aufgegliedert auf die verschiedenen Jahre?

 

Siehe oben

 

b). Wurden diese im Jahreshaushalt 2008 berücksichtigt?

 

Die Kostensteigerungen wurden im Nachtragswirtschaftsplan 2008 der Kreisagentur für Beschäftigung berücksichtigt.

 

 

c). Was sind die Gründe für die Nachforderungen und wer hat diese zu verantworten?

 

Für die Kostensteigerungen, insbesondere für den sinkenden Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft ist die Bundesregierung verantwortlich.

 

2.2 Verspätete Aufstellung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses

 

1. Warum erfolgte die verspätete Aufstellung der Jahresabschlüsse?

 

Während des Prüfprozesses der Wirtschaftsprüfer wurden immer wieder neue Sachverhalte bekannt (z.B. verzögerter Eingang von Rechnungen), die zu notwendigen, wertmäßigen und inhaltlichen Anpassungen (Lagebericht) führten und damit erneute Prüfungen der KPMG zur Folge hatten (siehe Prüfungsbericht 2007 Seite 10 und siehe Anlage 7/2)

 

2. Welche Gründe liegen für den Verstoß der 6 Monatsfrist der HGO und des Eigenbetriebsgesetzes vor?

 

Siehe Beantwortung Frage 1

 

3. Wer hat die „lange“ Prüfungszeit von 1 Jahr zu verantworten und warum wurde diese unterbrochen?

 

Siehe Beantwortung Frage 1

 

4.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

 

1. Warum wird das interne Kontrollsystem bemängelt?

 

Durch die nicht vorhandene Kontinuität der Besetzung der Stelle bzw. Funktion der kaufmännischen Betriebsleitung fehlten zum Teil die strukturellen Voraussetzungen zur rechtzeitigen Koordination der rechnungslegungsrelevanten Informationen in der Kreisagentur.

 

2. Wie ging die Betriebsleitung mit der Frage möglicherweise bestandsgefährdender

Risiken um?

 

Siehe Anlage 7/5 Prüfungsbericht 2007: „Ein formal eingerichtetes Überwachungssystem zur rechtzeitigen Erkennung von bestandsgefährdenden Risiken beim Eigenbetrieb besteht nicht. Durch die vollständige Kostenerstattung durch Bund, Land und Träger ist das Risiko aus Sicht der Betriebsleitung begrenzt.“

 

3. Welche Risikoanalysen sah das IKS konkret vor (bitte im Einzelnen darstellen)?

 

Siehe Beantwortung der Frage 2

 

4. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen um diese zu beheben?

 

Siehe Beantwortung Frage 2

 

5. Wer hat die hinlänglich bekannte unzureichende bzw. fehlende Dokumentation einzelner Geschäftsvorfälle zu verantworten?

 

Siehe Seite 10 und Anlage 4/16 des Prüfungsbericht 2007.

 

6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

 

a) Es wurde ein zentrales Vertragsmanagement eingeführt

b) Es wurde ein zentrales Forderungsmanagement eingeführt.

c) Zur Dokumentation wurde ein zentrales Rechnungseingangsbuch eingeführt.

d) Die zentrale Kontrolle der ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Buchung der Kreditorenrechnungen wurde eingeführt.

 

7. Wie hoch ist der für den Landkreis entstandene finanzielle Schaden aufgrund

seiner Ausgleichpflicht.

 

Ein finanzieller Schaden ist nicht entstanden. Der Landkreis hat gegenüber dem Eigenbetrieb eine Ausgleichspflicht aufgrund der SGB II Gesetzgebung. Diese ergibt sich aus § 6 Abs 1 Satz 1 (2) SGB II: „ Kommunaler Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die kreisfreien Städte und Landkreise für Leistungen nach § 16a (Kommunale Eingliederung), § 22 (Kosten der Unterkunft) und § 23 SGB II (Beihilfen)“.

 

8. Wie ist dieser Fragenkreis geregelt, seit dem die KfB in die Kreisverwaltung

integriert ist.

 

Die SGB II Gesetzgebung hat sich in diesem Punkt nicht verändert. Die wesentliche Veränderung besteht im finanzrechtlichen Rahmen. Der Eigenbetrieb wurde auf der Grundlage des HGB geführt. Die Hauptabteilung VII innerhalb der Kreisverwaltung hat die Gemeindehaushaltsverordnung/Doppik als Rechtsgrundlage.

 

 

8.1 Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Zu Forderungen und Rückstellungen

 

Wir gehen davon aus, dass hier der Punkt 5.1 gemeint ist.

 

1. Wie hoch waren bisher die Rückflüsse der laut Bericht zu Unrecht gezahlten ALG II, der 

    Unterkunft und der Eingliederungsleistungen:

            a) von 900 T€ in 2006

            b) von 935 T€ in 2007

            c) von 2.760 T€ in 2008

 

Die genannten Beträge in a), b) und c) sind Forderungen gegenüber Leistungsempfängern.

 

Die Rückflüsse für die Jahre 2006 – 2008 betragen insgesamt 3.157.567,55 Euro.

 

2. Wie hoch sind die Forderungen aus sonstigen Leistungen, die zu Unrecht gewährt

wurden:

            a) in 2006

            b) in 2007

            c) in 2008

 

Die Forderungen aus sonstigen Leistungen sind in der Beantwortung der Frage 1 enthalten.

 

3. Welche Summen wurden davon in den folgenden Jahren durch Einbehalt zukünftiger 

    Ansprüche verrechnet:

            a) in 2006

            b) in 2007

            c) in 2008

 

Zukünftige Ansprüche können nicht einbehalten werden.

 

4.

a) Warum wurde das Umlageverfahren der Vorsorgekasse nicht berücksichtigt und stattdessen eine Nettoverbuchung vorgenommen?

 

Aus buchungstechnischer Vereinfachung wurde ein verkürzter Buchungssatz angewandt.

 

b) Welche finanzielle Auswirkungen ergaben sich durch diese Verfahrensweise?

 

Keine

 

5. Zu Rückstellungen für Kranken- und Pflegeversicherungen

 

a) Wer hat die notwendigen Rückstellungen von 2.375 T€ für die Jahre 2005 und 2006 und in Höhe von 3.192 T€ in 2008 für nicht korrekt berechnete Kranken- und Pflegeversicherung und Säumniszuschläge zu verantworten?

 

Siehe Seite 13 Prüfungsbericht 2008 „Die Rückstellungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von T EUR 141 verbraucht und anschließend zum Stichtag auf T EUR 3.192 aufgestockt“. Es handelt sich also um eine Aufstockung auf 3.192 T EUR insgesamt, nicht nur in 2008.

 

Rückstellungen werden gebildet für Verluste, Verbindlichkeiten und/oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Höhe zum Bilanzstichtag noch nicht feststehen Die  gesetzliche Grundlage ist § 249 HGB.

 

Aufgrund der sehr geringen Inanspruchnahme der Rückstellung in 2008, einer damit geringen Rückforderung der Sozialversicherungsträger wurde seitens der Sozialversicherungsträger auf eine Hochrechnung verzichtet.

Falls der Sozialversicherungsträger  (aus nicht bekannten Gründen) in den folgenden Jahren auf diese Hochrechnung nicht verzichtet, und damit höhere Rückforderungen möglich wären, sind wir im Rahmen des HGB verpflichtet diese ungewisse, aber mögliche Rückforderung als Rückstellung zu bilden. Der Bund übernimmt zu 100% diese Kosten.

 

Bewertung der Rückstellungen (§ 253, I, S. 2 HGB):

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. D. h. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Betrag, Schätzungen, statistische Werte, vertrauenswürdige Daten, glaubwürdige Daten.

 

 

b) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass diese zukünftig ordnungsgemäß berechnet werden?

 

Im Jahr 2008 wurden alle Mitarbeiter/innen der materiellen Hilfe durch die AOK zum Thema Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung geschult.

Des Weiteren wird immer wieder die Anforderung an den software-Hersteller heran getragen, Plausibilitätsprüfungen in diesem Kontext einzuführen.

 

c) Wie verteilen sich die Rückforderungen gegliedert nach Kranken-, Pflegeversicherung und Säumniszuschläge auf die einzelnen Jahre 2005

bis 2008?

 

Die Rückstellungen verteilen sich wie folgt (es sind keine Rückforderungen):

 

                                                    2007                             2008

Krankenversicherung    1.585.800,00                   639.087,29

Pflegeversicherung           210.200,00                     95.517,75

Säumniszuschläge             579.000,00                   224.000,00

Summe                           2.375.000,00                   958.605,04

 

 

Im Jahresabschluss-Prüfungsbericht:

                  2.375.000,00 €                  Gebildete Rückstellungen 2005-2007

                    -141.000,00 €                  im Jahr 2008 in Anspruch genommen (verbraucht)

                     958.605,04 €                  Zuführung in 2008 (aufgestockt)

                  3.192.605,04 €

 

Davon wurden in 2008 141.000,00 € in Anspruch genommen.

 

Da die Prüfungen erst in 2007 bzw. 2008 erfolgten, können die Rückstellungen für die Jahre 2005 und 2006 nicht separat ausgewiesen werden.

 

d) In 2007 sind 540 T€ und in 2008 404 T€ für nicht anerkannte Ausgaben an den Bund zurückzuzahlen. Um welche Ausgaben handelt es sich?

 

Siehe Anlage 4/15 des Prüfungsberichts 2007

 

Hier handelt es sich ebenfalls um Rückstellungen, die bereits aus den Vorjahren stammen und das Wirtschaftsjahr 2008 nicht belasten.

Dies sind Eingliederungsleistungen im Kontext der Auseinandersetzungen um den ehemaligen § 16 Abs 2 Satz 1 SGB II, für die vorsorglich eine Rückstellung gebildet wurde.