Nachtrag: 25.11.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 330.758.285 EUR und in den Aufwendungen auf 335.094.535 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Finanzhaushalts      

a)      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

6.306.650 EUR,

b)      keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,

c)      keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.

-         Keine Veränderung des Stellenplanes.