Nachtrag: 09.02.2005

Beschluss: geändert beschlossen

1. Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Landrat Jakoubek informiert, dass das Vorhaben des Ausbaus des Flughafens Frankfurt Main im Wesentlichen umfasst:

-         Neubau einer Landebahn nordwestlich des bestehenden Flughafens im Kelsterbacher Wald mit den dazugehörigen Rollbahnen und der Anflugbefeuerung,

-         Anpassung der Vorfelder und des Rollfeldes einschließlich des Neubaus von Abrollwegen,

-         Erweiterung der sonstigen Flughafeneinrichtungen, z.B. durch die Neuerrichtung von Passagieranlagen (Terminal 3), Frachtanlagen (Hallen für Frachtabfertigung), Werftanlagen, Betriebs- und Verwaltungsgebäuden und Änderungen an flughafeninternen Straßen; hierzu soll eine Erweiterung des Flughafengeländes nach Süden in den Bereich des Mark- und Gundwaldes erfolgen,

-         Anpassung von Ver- und Entsorgungsanlagen; hierzu gehört auch die Verlegung von Leitungstrassen,

-         Änderungen an öffentlichen Straßen, insbesondere Ausbau der Bundesautobahn A 5 zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Zeppelinheim, Erweiterung der Anschlussstelle Zeppelinheim, Errichtung von Brückenbauwerken über die Bundesautobahn A 3 und Verlegung der Kreisstraße K 152/K 823,

-         Errichtung und Betrieb eines Prüfstandes für Triebwerke,

-         Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft.

Durch den geplanten Ausbau soll eine Erhöhung der Kapazität des Flughafens Frankfurt Main auf einen Koordinierungseckwert von 120 Flugbewegungen pro Stunde und 657.000 Flugbewegungen pro Jahr ermöglicht werden.

Außerdem hat die Fraport AG eine Einschränkung des Nachtluftverkehres am Flughafen Frankfurt Main beantragt. Dabei soll die Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr von planmäßigen Flugbewegungen frei bleiben. Darüber hinaus hat die Fraport AG weitere Betriebsbeschränkungen beantragt wie z.B. den Ausschluss von besonders lauten Luftfahrzeugen (ohne Lärmzulassung nach Anhang 16 zum  (ICAO-Abkommen) und Beschränkungen für Kap. 2-Flugzeuge. 

 

2. Der Kreisausschuss beschließt:

 

Im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren macht der Landkreis Darmstadt-Dieburg bei der Anhörungsbehörde seine kommunale/persönliche Betroffenheit als Träger der Kreiskrankenhäuser in Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim sowie Schulträger von 80 Schulen geltend. Dies bezogen auf mögliche Beeinträchtigungen durch zunehmenden Fluglärm und daraus folgernd eventuell erforderliche kostenintensive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden. Besonders betroffen sind nach dem Planungsfall bis 2015 insbesondere die Hessenwaldschule, Gesamtschule in Weiterstadt und die Schlossschule, Grundschule in Weiterstadt-Gräfenhausen. 

 

3. Der Kreisausschuss beschließt, der Kreistag möge beschließen:

 

Ausgehend vom Beschluss des Kreistags Darmstadt-Dieburg vom 28. Januar 2002. und der Stellungnahme des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Flughafen Rhein/Main, nimmt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zum geplanten Ausbau des Frankfurter Fughafens im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Planfeststellungsverfahren wie folgt Stellung:

 

Das Rhein-Main-Gebiet ist in besonderer Weise durch den Frankfurter Flughafen geprägt. Einerseits beeinflusst seine zentrale Bedeutsamkeit im Kontext des weltweiten Flugverkehrs in vielfältiger Weise die wirtschaftliche Prosperität der Region positiv. Andererseits beeinträchtigen luftverkehrsbedingte Lärm- und Schadstoffimmissionen – insbesondere während der Start- und Landephasen – in relevantem Umfang den dicht besiedelten Raum im unmittelbaren Umfeld.

 

Neben den positiven Einflüssen auf die wirtschaftliche Entwicklung und das Arbeitsplatzangebot in der Region müssen bei der Abwägung über ein Ob und ein Wie eines Ausbaus des Frankfurter Flughafens auch die negativen Folgen, bezogen auf den ohnehin schon stark beeinträchtigten Naturraum, vor allem aber die Lebensqualität und Gesundheit der im Umfeld des Weltflughafens lebenden Menschen ausreichend Berücksichtigung finden.

 

Bei der im Planfeststellungsverfahren eingebrachten Ausbauvarianten muss sicher gestellt sein, dass diese einerseits nachhaltig dem Entwicklungsbedarf des Flughafens genügen können, andererseits den minimalsten Eingriff, bezogen auf Naturraum und Lebensqualität der hier lebenden Menschen darstellt.

 

Für den Fall des Ausbaus des Frankfurter Flughafens muss jedoch folgendes gewährleistet sein:

 

1. Berücksichtigung der Mediationsergebnisse

Die Empfehlungen des Abschlussberichtes der Mediatoren vom 31.01.2000 sind bezüglich aller dort formulierten Komponenten (Optimierung des vorhandenen Systems, Kapazitätserweiterung durch Ausbau, Nachtflugverbot und Nachtflugbeschränkungen, Anti-Lärm-Pakt, Regionales Dialogforum) mit den unter diesen Komponenten genannten Einzelpunkten einzuhalten.

2. Nachtflugverbot

Dem Schutz der Bevölkerung vor übermäßiger Lärmbelastung kommt eine große Bedeutung zu. Deshalb ist gemäß den Empfehlungen der Mediation die Festschreibung eines Nachtflugverbotes für den Zeitraum von 23 Uhr bis 5 Uhr erforderlich.

3. Festlegung von Obergrenzen für den Fluglärm und Erarbeitung eines Fluglärmkonzepts

Die Interessen der Betroffenen am Schutz vor Fluglärm sind entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen und dazu Unterlagen vorzulegen, die die Lärmauswirkungen (Fluglärm und sonstiger Lärm) konkret und transparent auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Ergebnisse anhand der technisch möglichen Kapazität darstellt.

Entscheidend für die Belastung der Region ist der insgesamt vorhandene Fluglärm und nicht unmittelbar die Zahl der Flugbewegungen. Die verschiedenen Flugzeugtypen erzeugen Fluglärm in stark unterschiedlicher Intensität. Daher sind sie zur Berechnung der lärmabhängigen Entgeltzuschläge am Frankfurter Flughafen auch in insgesamt 7 Lärmklassen eingeteilt.

Zur Orientierung sei an dieser Stelle die Aufteilung der 4 300 Flugbewegungen des Winterflugplanes 2003 / 2004 angeführt (je höher die Lärmklasse, desto lauter und teurer die Landegebühren):

Um eine eindeutige Forderung zu stellen, sollten Grenzwerte zusammen mit einem bestimmten Berechnungsverfahren genannt werden. Als zu fordernde Grenzwerte könnten die Werte[1] aus einem Entwurf des Bundes-Umweltministeriums vom Juni 2004 für den Neubau und die wesentliche Änderung von Flugplätzen herangezogen werden. In diesem Entwurf ist auch ein Berechnungsverfahren geregelt. In Anbe-tracht der besonderen Situation für den Ausbau des Frankfurter Flughafens, bei der ein Nachtflugverbot in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr vorzusehen ist, ist es ggf. angebracht, bei dem Mittelungspegel für die Nacht (je nach Schutzzone 50 dB(A)oder 45 dB(A)) die lauteste Nachtstunde zur Beurteilungsgrundlage zu machen und nicht über die komplette Nachtzeit von 8 Stunden zu mitteln. In der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, wird außerdem die Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr in zwei Zeiträume unterteilt, den Tag und den Abend. Eine entsprechende Unterteilung mit z. B. Grenzwerten., die zwischen denen für den Tag und für die Nacht liegen, sollte auch für den Frankfurter Flughafen gefordert werden.

Hinsichtlich der verbleibenden Nachtstunden mit Flugverkehr (5 Uhr bis 6 Uhr und 22 Uhr bis 23 Uhr) sollte den Einzelschallereignissen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine Orientierung an bestimmten ICAO-Lärmzertifikaten oder an den Lärmklassen zur Berechnung der lärmabhängigen Entgeltzuschläge am Frankfurter Flughafen wären hier denkbar (z. B. Ausschluss von Flugzeugen der Lärmklassen 3 bis 7).

4. Verbindliche Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen

Umsetzung von lärmarmen An- und Abflugverfahren, z. B. durch verbindliche Einführung des „Steilstartverfahrens“ ICAO NADP „A“. bzw. des „Steilanflugverfahrens (CDA)

5. Rechtzeitige Fertigstellung wichtiger Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen

Die mit der Erweiterung des Flughafens zusätzlich entstehenden Verkehrsaufkommen dürfen nicht dazu führen, dass die ohnehin schon stark frequentierte Infrastruktur des ÖPNV und des Individualverkehrs nicht mehr leistungsfähig ist. 

Für die Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest und des Terminals 3 sind die von der Fraport vorgeschlagenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu realisieren.

 

Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die Realisierung folgender Maßnahmen von besonderer Bedeutung:

 

o       Der Neu- und Ausbau der Regionaltangente West (RTW) von Bad Homburg bis nach Dieburg

o       Der Umbau des Schienennetzknotens Sportfeld mit Anpassungen an den Riedbahnausbau zwischen Sportfeld und Zeppelinheim (zwei Gleise Fernverkehr, zwei Gleise Nahverkehr)

o       Die ICE-Neubaustrecke Rhein / Main – Rhein / Neckar mit Haltepunkt Darmstadt Hbf.

o       Die Ausbaumaßnahmen im Zuge der A 3 und der A 5

o       Der Umbau der Anschlussstelle Zeppelinheim an der A 5

 

6. Zeitnahe Umsetzung der auszuführenden Kompensationsmaßnahmen

·          Verbindliches Ersatzaufforstungskonzept einschließlich des notwendigen Flächennachweises vor Beginn der Maßnahme

·          Erstellung von Managementplänen für die im Bereich des Flughafenausbaus betroffen FFH-Gebiete, einschließlich eines mittelfristigen verbindlichen Finanzierungsplans

·          Aufbau eines Monitoring – Konzeptes, Organisationsstruktur und langfristige verbindliche Finanzierungsvereinbarungen – als Bestandteil eines räumlich abgestuften Monitorings für den Ballungsraum Rhein-Main,

·          Gründung eines Kompensationsfonds aus dem die Maßnahmen zur Biotopwertsteigerung                                                                                           langfristig umgesetzt, und finanziert werden können.

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.



[1] Tag-Schutzzone 1: LAeqTag= 60 dB(A),

Tag-Schutzzone 2: LAeqTag = 55 dB(A),

Nacht-Schutzzone 1: LAeqNacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A),

Nacht-Schutzzone 2: LAeqNacht = 45 dB(A), LAmax = 4 mal 52 dB(A)