Nachtrag: 09.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit,

 

dass im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Luftverkehrsgesetzes aufgefordert sind. Die Stellungnahmen sind dem Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 4. April 2005 vorzulegen. Der Kreisausschuss wird sich in seiner Sitzung am 15. Februar 2005 mit der Thematik befassen.

 

Eine Entscheidung durch den Kreistag muss in seiner Sitzung am 7. März 2005 erfolgen.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.