Nachtrag: 25.11.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg übernimmt entsprechend dem mit der Volksbank Darmstadt-Kreis Bergstraße abgeschlossenen Bürgschaftsrahmenvertrages vom 18. Juni 2009 die nachstehende Bürgschaft:

 

 

Lfd. Nr.:

 

Bürgschaft

 

Darlehensnehmer

Darlehensgeber

Verwendungszweck/Besicherung/Begründung für Abweichungen der „Regelvorgabe“ (Laufzeit 20 Jahre/Darlehenshöhe 50.000,- Euro) nach Angaben der vorgen. Volksbank

19.

50.000,-EUR

 

Spielvereinigung Seeheim-Jugenheim

Volksbank Darmstadt – Kreis Bergstraße

Renovierung und Modernisierung Vereinsheim mit Gaststätte zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen.

Grundschuld TEuro 150 auf dem Vereinsgelände.

Beantragtes Darlehen 150.000,- Euro/Voraussichtliche Darlehenslaufzeit 22 Jahre.

Umfang der Gesamtmaßnahme erfordert höhere Darlehenssumme. Die Bürgschaft kann nach Tilgung der „ersten“ Euro 50.000,- freigegeben werden.

Damit ist die „Regelvorgabe“ eingehalten. Nach dem beigefügten Tilgungsplan ist das Darlehen bei vereinbarungsgemäßer Leistungserbringung am 30.04.2020 auf Euro 100.000,- zurückgeführt.