Beschluss:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg übernimmt entsprechend dem mit der Volksbank Darmstadt-Kreis Bergstraße abgeschlossenen Bürgschaftsrahmenvertrages vom 18. Juni 2009 die nachstehende Bürgschaft:
Lfd. Nr.: |
Bürgschaft |
Darlehensnehmer |
Darlehensgeber |
Verwendungszweck/Besicherung/Begründung
für Abweichungen der „Regelvorgabe“ (Laufzeit 20 Jahre/Darlehenshöhe 50.000,-
Euro) nach Angaben der vorgen. Volksbank |
19. |
50.000,-EUR |
Spielvereinigung
Seeheim-Jugenheim |
Volksbank
Darmstadt – Kreis Bergstraße |
Renovierung und Modernisierung Vereinsheim mit
Gaststätte zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen. Grundschuld TEuro 150 auf dem Vereinsgelände. Beantragtes Darlehen 150.000,-
Euro/Voraussichtliche Darlehenslaufzeit 22 Jahre. Umfang der Gesamtmaßnahme erfordert höhere
Darlehenssumme. Die Bürgschaft kann nach Tilgung der „ersten“ Euro 50.000,-
freigegeben werden. Damit ist die „Regelvorgabe“ eingehalten. Nach
dem beigefügten Tilgungsplan ist das Darlehen bei vereinbarungsgemäßer
Leistungserbringung am 30.04.2020 auf Euro 100.000,- zurückgeführt. |