Nachtrag: 14.12.2009

Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach § 114 a Abs. 3 HGO erfolgt die Festsetzung für 2 Haushaltsjahre.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

Für 2010:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 326.312.195 Euro und Aufwendungen von 365.665.845 Euro (Fehlbetrag: 39.353.650 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -28.547.295 Euro, aus Investitionstätigkeit von -5.719.675 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -4.380.325 Euro (Finanzmittelfehlbedarf insgesamt: -38.647.295 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 5.719.675 Euro,

d)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 283.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 100.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 37,05 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 18,05 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

Für 2011:

 

h)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 309.277.750 Euro und Aufwendungen von 365.327.430 Euro (Fehlbetrag: 56.049.680 Euro),

i)        den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -45.681.325 Euro, aus Investitionstätigkeit von -2.368.695 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -8.131.305 Euro (Finanzmittelfehlbedarf insgesamt:                       -56.181.325 Euro),

j)        die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.368.695 Euro,

k)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.065.500 Euro,

l)        den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 100.000.000 Euro,

m)    die Festsetzung der Kreisumlage auf 34,76 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 20,80 % der Kreisumlagegrundlagen,

n)      den Stellenplan.

 

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2009 - 2013 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2009 - 2013 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.