Beschlussvorschlag:
In wesentlichen Punkten begrüßen wir die im Entwurf enthaltene Stellungnahme. In folgenden Punkten bitten wir aber um Änderungen und Ergänzungen:
Zu 1. Ausbau des Flughafens Rhein-Main
nach 3. Absatz eingeschoben:
“Der Luftverkehr wird dadurch hoch subventioniert, dass weder Kerosin noch
grenzüberschreitende Flugtickets besteuert werden. Der Landkreis tritt dafür
ein, dass dies geändert sowie eine Schadstoffabgabe und emissionsabhängige
Gebühren für Flugbewegungen und Abfertigung erhoben werden. Dies würde auch
einem marktgerechteren Ausgleich zwischen den Verkehrsträgern dienen.“
Zu 2. Aus-/Neubaumaßnahmen des Schienenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der 1. Absatz wird durch folgenden neuen Text geändert:
“Die in Kapitel 5.1 „Schienenverkehr“ unter Planziffer Z5.1-3 formulierten
Ziele der Raumordnung sind insofern abzuändern, dass nach wie vor ein Halt für
alle die Main-Neckar-Bahn befahrenden Fernzüge am Hauptbahnhof Darmstadt
beizubehalten ist. Eine Streckenführung über den Darmstädter Hauptbahnhof wird
nicht erforderlich gehalten, wenn eine regionale Verknüpfung mit dem
ICE-Bahnhof Rhein-Main mit Fahrzeit unter einer Viertelstunde für Fern- und
Pendlerverkehr gewährleistet ist.“
Im 2. Absatz ist „Gräfenhausen“ aufzunehmen
Im 3. Absatz ist anzufügen: „Der vom Infrastrukturunternehmen der Neubaustrecke für regionale Züge zu erhebende Trassenpreis ist vertraglich auf den einer S-Bahn-Strecke zu begrenzen.“
Als weiterer Absatz zu 2. ist aufzunehmen:
“Die Bündelungsmaxime der Neubaustrecke mit vorhandenen Verkehrswegen und
Versorgungstrassen muss Vorrang haben vor möglichst preiswerter Trassierung. So
ist zu prüfen, ob die 220 kV-Höchstspannungsleitung zwischen Mörfelden und
Mannheim hierbei als dem Stand der Technik und der Versorgung gemäße 380
kV-Leitung parallel zur Neubaustrecke erneuert werden sollte.
Auch legt die in der ersten Planfeststellung vorgelegte
Planung (Geltungsbereich im Landkreis Groß-Gerau) eine grundlegende
Überarbeitung nahe, da eine Umfahrung aller Rasthöfe und Parkplätze einen
unvertretbaren Landschaftsverbrauch bedeutet. Nebenanlagen der Bundesautobahnen
sollten daher notfalls verlegt oder über einen der parallel verlaufenden
Verkehrswege verlegt werden.
Auch ist zu prüfen, ob nicht im Bereich Darmstadt eine Grünbrücke über Neubaustrecke und paralleler Bundesautobahn zu errichten ist.“
Anmerkung zur Höchstspannungstrasse: Bei einer Erhöhung der Arbeitsspannung sind die Schutzstreifen zu vergrößern. Dies würde dann ein eigenes Genehmigungsverfahren erfordern. Bei einer Parallelführung zu Verkehrswegen können sich Schutzabstände zum Teil überlappen.
Als weiterer Absatz zu 2. ist aufzunehmen:
„Es ist zu prüfen, ob der im Regionalplan noch als
„Sonderfläche Bund“ Schießplatz „Rifle Range“ in der Gemarkung Messel als
Ausgleichsfläche zur Neubaustrecke renaturiert werden sollte.“
Begründung: Der Bestimmungszweck dieser Anlage ist nach dem Abzug der US-Armee entfallen.
Zu 3. Aus-/Neubaumaßnahmen des Straßenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im 1. Absatz streichen: „B3 Westumfahrung Darmstadt“
und „B26 Nordost-Umgehung Darmstadt“.
Begründung: Diese geplanten Straßen liegen nicht im Landkreis
Darmstadt-Dieburg.