Nachtrag: 02.11.2009

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende Stellungnahme wird nach Punkt 2 wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

3. Aus- und Neubaumaßnahmen des Straßenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Die Absätze 3 und 4 sind zu streichen.

 

Neue Formulierung:

 

„3.

 

Mit dem hessenweit ersten auf Kreisebene freiwillig erstellten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) liegt bis Anfang 2010 eine systematische Untersuchungsmethodik mit Auswirkungen diverser Straßenbaumaßnahmen im Landkreis vor. In diesem werden alle Projekte, die geplant oder gewünscht sind, in einem Modell zusammengefasst. So können konkrete Aussagen zu Ziel- und Quellbeziehungen getroffen und eine bessere Planung und Lenkung der Verkehrsströme vorgenommen werden.

 

Insoweit weist der Landkreis bereits jetzt daraufhin, dass nach Beschluss über den VEP durch den Kreistag mögliche Ergebnisse noch ergänzend als Planungshinweise unter Punkt G5.2-10 aufzunehmen sind.“

 

5. Energie

 

Für Kapitel 8 „Energie“ ist es für die regionale und kommunale Umsetzung in Südhessen erforderlich, ein ergänzendes „Energiekonzept Südhessen“ zu erstellen, das raumverträgliche Lösungsansätze, insbesondere für die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien, aufzeigt. Dieses Detailkonzept begleitet und unterstützt das Landeskonzept als räumlich abgegrenzte Potentialstudie fachlich. Die erforderlichen Finanz-mittel sind vom Land Hessen bzw. vom Planungsverband zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesplanungsgesetzes und der Hessischen Bauordnung für die Nutzung Erneuerbarer Energien zu verbessern.

 

Im Kapitel 8.2.1. Windenergienutzung“ sind weitere, geeignete Standorte für „Windenergieanlagen“ auszuweisen. Zur „Darstellung als Vorranggebiete“ ist der bestehende Kriterienkatalog (Abstand) insbesondere dahingehend zu ändern, dass lediglich hierbei fachliche Kriterien Anwendung finden sollten.

 

Der gesamte Themenkomplex „Energie“ erscheint dem Landkreis Darmstadt-Dieburg fachlich nicht als abgewogen. Insbesondere bei der Windenergienutzung ergeben sich Defizite.

 

Daher sollte der Entwurf zum „Regionalplan 2009“ zunächst ohne den Teilbereich „Energie“ zur Genehmigung vorgelegt und ein Teilkonzept nach § 6 Absatz 5 HLPG in einer Arbeitsgruppe der Regionalversammlung hierzu gesondert fachlich bearbeitet werden. Das Teilkonzept ist bis zum Jahr 2011 in das entsprechende Verfahren zu bringen.

 

Damit erscheint die Genehmigungsfähigkeit zum neuen Regionalplan 2009 insgesamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg verbessert und es entsteht nicht noch eine weitere zeitliche Verzögerung bis zum In-Kraft-Treten.

 

6. Rohstoffsicherung

 

Im Kapitel 9 „Rohstoffsicherung“ sind die „Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, Planung“ in der sachlichen Abwägung insgesamt nicht nachvollziehbar. Für eine strategische Umweltprüfung sind insbesondere Aussagen über den Bestand an Flächen insgesamt zur regionalen Versorgung, der zukünftige Versorgungsnachweis und ein regelmäßiges Monitoring hierzu dringend erforderlich. Das bestehende Rohstoffsicherungskonzept Hessen ist entsprechend zu überarbeiten und bei allen geplanten Maßnahmen zur Rohstoffsicherung eine Einzelfallprüfung hierzu erforderlich.“