Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

Ist der Kreisausschuss bereit, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder des Kreistages über wichtige und grundsätzliche Überlegungen von Eigenbetrieben und Zweckverbänden, wie z.B. zuletzt die mögliche Rekommunalisierung der Abfallentsorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht aus der Presse zu erfahren, sondern vorab und direkt?

 

Die Information und Beteiligung des Kreistages erfolgt in den geschilderten Fällen durch Wahl und Entsendung von Mitgliedern des Kreistages in die Gremien der Beteiligung, also zum Beispiel die Betriebskommission bzw. die Verbandsversammlung.

 

Im konkreten Fall des angesprochenen Zweckverbandes obliegt es zunächst grundsätzlich der Verbandsversammlung die Grundsätze, nach denen der Zweckverband geführt wird, zu beraten und zu entscheiden (§ 15 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit).

Eine Unterrichtung des Kreistages bzw. ggf. des zuständigen Kreistagsausschusses kann unabhängig hiervon über die entsandten Mitglieder des Kreistages erfolgen. Hinsichtlich der internen Abläufe und die Entscheidungsfindung in den Zweckverbänden kann seitens des Kreisausschusses keine Aussage getroffen werden. Eine Regelung, wie die Berichterstattung aus Zweckverbänden verfolgt, kann nur der Kreistag selbst treffen (Geschäftsordnung).

 

Im Fall der gleichfalls angesprochenen Eigenbetriebe des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist der Kreistag für die Festlegung der Grundsätze, nach denen der Eigenbetrieb gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden soll, verantwortlich (§ 5 Eigenbetriebsgesetz).

 

Für die Beantwortung sind Personalkosten in Höhe von 8,00 Euro entstanden.