Sitzung: 09.11.2009 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FDP-Fraktion:
Ist der Kreisausschuss bereit, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder des
Kreistages über wichtige und grundsätzliche Überlegungen von Eigenbetrieben und
Zweckverbänden, wie z.B. zuletzt die mögliche Rekommunalisierung der
Abfallentsorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht aus der Presse zu
erfahren, sondern vorab und direkt?
Die Information und Beteiligung
des Kreistages erfolgt in den geschilderten Fällen durch Wahl und Entsendung
von Mitgliedern des Kreistages in die Gremien der Beteiligung, also zum
Beispiel die Betriebskommission bzw. die Verbandsversammlung.
Im konkreten Fall des
angesprochenen Zweckverbandes obliegt es zunächst grundsätzlich der
Verbandsversammlung die Grundsätze, nach denen der Zweckverband geführt wird,
zu beraten und zu entscheiden (§ 15 Gesetz über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit).
Eine Unterrichtung des
Kreistages bzw. ggf. des zuständigen Kreistagsausschusses kann unabhängig
hiervon über die entsandten Mitglieder des Kreistages erfolgen. Hinsichtlich
der internen Abläufe und die Entscheidungsfindung in den Zweckverbänden kann
seitens des Kreisausschusses keine Aussage getroffen werden. Eine Regelung, wie
die Berichterstattung aus Zweckverbänden verfolgt, kann nur der Kreistag selbst
treffen (Geschäftsordnung).
Im Fall der gleichfalls
angesprochenen Eigenbetriebe des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist der Kreistag
für die Festlegung der Grundsätze, nach denen der Eigenbetrieb gestaltet und
wirtschaftlich geleitet werden soll, verantwortlich (§ 5 Eigenbetriebsgesetz).
Für die Beantwortung sind
Personalkosten in Höhe von 8,00 Euro entstanden.