Beschlussvorschlag:
- In allen Abteilungen, die mit stationärer
Versorgung von Patienten zu tun haben, wird ein Personalmindeststandard
von mindestens 90 % der ehemaligen PPR (Pflegepersonalregelung)
eingeführt.
- Auf Intensivstationen gilt der
Personalmindeststandard von 1 examinierte Pflegekraft pro Schicht für max.
2 intensivpflichtige Patienten.