Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. In allen Abteilungen, die mit stationärer Versorgung von Patienten zu tun haben, wird ein Personalmindeststandard von mindestens 90 % der ehemaligen PPR (Pflegepersonalregelung) eingeführt.
  2. Auf Intensivstationen gilt der Personalmindeststandard von 1 examinierte Pflegekraft pro Schicht für max. 2 intensivpflichtige Patienten.