Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

1.      Wie viele Ausschreibungen im Jahr 2008 und der Zeit von Januar 2009 bis Oktober 2009 waren durch das am 3.4.08 gefällten EuGH –Urteil betroffen, wonach eine Tarifbindung durch Einhaltung örtlicher Tarifverträge bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz) unzulässig sei.

 

Von dem o.g. Urteil waren sämtliche Ausschreibungen des Da-Di Werks Gebäudemanagement betroffen. 2008 waren dies ca. 165. Im laufenden Kalenderjahr (Stand 13.10) waren es bereits 167 Ausschreibungen.

 

2.      Wurde mittlerweile die Veröffentlichung der anzuwendenden Tarifverträge des Ministeriums des Landes Hessen (entsprechend Hessischem Vergabegesetzt HVgG § 2 (2)) im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und geregelt ?

 

Die nach dem Gesetz anzugebenden Tarifentgelte sind noch nicht veröffentlicht. Somit gilt § 2 Nr. 3: „Werden die anzuwendenden Entgelttarife nicht frei zugänglich bekannt gegeben, sind sie für die Angebotsabgabe und Vertragsführung unbeachtlich.“

 

3.      Wie viele Vergaben erfolgten 2008 und bis Oktober 2009 nach Ausschreibungen im Da-Di Werk, wonach eine Tarifbindung durch Einhaltung örtlicher Tarifverträge n i c h t  als Vergabekriterium herangezogen wurden.

 

Es waren sämtliche Ausschreibungen des Da-Di Werks Gebäudemanagement betroffen. 2008 waren dies ca. 165. Im laufenden Kalenderjahr (Stand 13.10) waren es bereits 167 Ausschreibungen.

 

4.      Waren Maßnahmen des Schulbauprogrammes des Landkreises Darmstadt Dieburg von dem EuGH – Urteil betroffen ? Wenn ja , welche Maßnahmen…

 

Es waren sämtliche Maßnahmen des Schulbauprogramms des Landkreises Darmstadt-Dieburg betroffen.

 

5.      Wurde auf Einhaltung von Tariflöhnen bei der Vergabe von Aufträgen der Mittel der Konjunkturprogrammen geachtet ? Wenn ja , auf welche Art und Weise ?

 

Nach dem BGH-Urteil vom 03.04.2009 darf die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht an die Zahlung der ortsüblichen Tariflöhne geknüpft werden. Somit fehlt rechtlich die Handhabe, dies in unseren Ausschreibungen als Vergabebedingungen vorzugeben.

 

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 30,00 EUR entstanden.