Sitzung: 09.11.2009 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:
Im letzten Jahr ist die ZMZ Inneres (Zivilmilitärische Zusammenarbeit)
bei der Bundeswehr neu geordnet worden. Die Verteidigungsbezirkskommandos
wurden aufgelöst und werden durch die Einrichtungen von Bezirks- und
Kreisverbindungskommandos ersetzt. Geführt werden diese Kommandos von einem
Beauftragten der Bundeswehr für die zivil-militärische Zusammenarbeit. Dieser
Beauftragte soll im „Krisenfall“ mit dem Landrat zusammenarbeiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an :
1.
Wer ist
der Beauftrage von der Bundeswehr für die zivil- militärische Zusammenarbeit ?
2.
Werden
für die zivil – militärische Zusammenarbeit Räume durch den Landkreis zur
Verfügung gestellt ? Wenn ja, wo befinden sich diese und welche Kosten
entstehen dem Landkreis hierdurch ?
3.
Wie
genau sieht die personelle Zusammensetzung des „Krisenstabes“ aus, der im Falle
eines Großschadenereignisses einberufen wird ?
4.
Gibt
es Definitionen oder Beispiele dafür
unter welchen Bedingungen die zivilmilitärische Zusammenarbeit zum Einsatz kommt ?
5.
Tritt
diese Zusammenarbeit nur im Krisenfall en oder gibt es sie auch bei anderen
Großereignissen ?
6.
Auf
welches Personal kann der Beauftragte der Bundeswehr zugreifen ?
7.
Hat es
in den letzten Jahren Übungen der zivil-militärischen Zusammenarbeit gegeben ?
Wenn ja, welche Inhalte hatten diese und welche Kosten sind dem Landkreis
hierdurch entstanden ?
8.
In
welcher Form wurden bzw. werden die parlamentarischen Gremien über die
Neustrukturierung der zivilmilitärischen Zusammenarbeit und den hieraus
resultierenden Konsequenzen informiert ?
Der Vertreter der Bundeswehr Herr Heinrich
Blumenstein ist als so genanntes ereignisspezifisches Mitglied in den
Verwaltungsstab des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingebunden. Die Mitarbeit
erfolgt anlassbezogen im Katastrophenfall.
Dem Verwaltungsstab gehören darüber hinaus
Mitarbeiter/-innen der verschiedenen Fachabteilungen der Kreisverwaltung, der
Polizei und weiterer Stellen als ständige bzw. ereignisspezifische Mitglieder an.
Die Aktivierung des Stabes erfolgt im
Katastrophenfall, die konkrete Zusammensetzung des Stabes, die Einbindung
ereignisspezifischer Mitglieder, ist abhängig von der konkreten
Gefährdungslage.
Weitere Verbindungen zwischen dem Landkreis
und der Bundeswehr bestehen nicht, daher ist eine Beantwortung der Einzelfragen
nicht erforderlich.
Für die Beantwortung der Anfrage sind
Personalkosten in Höhe von 7,40 Euro entstanden.