Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

Im letzten Jahr ist die ZMZ Inneres (Zivilmilitärische Zusammenarbeit) bei der Bundeswehr neu geordnet worden. Die Verteidigungsbezirkskommandos wurden aufgelöst und werden durch die Einrichtungen von Bezirks- und Kreisverbindungskommandos ersetzt. Geführt werden diese Kommandos von einem Beauftragten der Bundeswehr für die zivil-militärische Zusammenarbeit. Dieser Beauftragte soll im „Krisenfall“ mit dem Landrat zusammenarbeiten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir an :

 

1.      Wer ist der Beauftrage von der Bundeswehr für die zivil- militärische Zusammenarbeit ?

2.      Werden für die zivil – militärische Zusammenarbeit Räume durch den Landkreis zur Verfügung gestellt ? Wenn ja, wo befinden sich diese und welche Kosten entstehen dem Landkreis hierdurch ?

3.      Wie genau sieht die personelle Zusammensetzung des „Krisenstabes“ aus, der im Falle eines Großschadenereignisses einberufen wird ?

4.      Gibt es  Definitionen oder Beispiele dafür unter welchen Bedingungen die zivilmilitärische Zusammenarbeit  zum Einsatz kommt ?

5.      Tritt diese Zusammenarbeit nur im Krisenfall en oder gibt es sie auch bei anderen Großereignissen ?

6.      Auf welches Personal kann der Beauftragte der Bundeswehr zugreifen ?

7.      Hat es in den letzten Jahren Übungen der zivil-militärischen Zusammenarbeit gegeben ? Wenn ja, welche Inhalte hatten diese und welche Kosten sind dem Landkreis hierdurch entstanden ?

8.      In welcher Form wurden bzw. werden die parlamentarischen Gremien über die Neustrukturierung der zivilmilitärischen Zusammenarbeit und den hieraus resultierenden Konsequenzen informiert ?

 

Der Vertreter der Bundeswehr Herr Heinrich Blumenstein ist als so genanntes ereignisspezifisches Mitglied in den Verwaltungsstab des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingebunden. Die Mitarbeit erfolgt anlassbezogen im Katastrophenfall.

Dem Verwaltungsstab gehören darüber hinaus Mitarbeiter/-innen der verschiedenen Fachabteilungen der Kreisverwaltung, der Polizei und weiterer Stellen als ständige bzw. ereignisspezifische Mitglieder an.

Die Aktivierung des Stabes erfolgt im Katastrophenfall, die konkrete Zusammensetzung des Stabes, die Einbindung ereignisspezifischer Mitglieder, ist abhängig von der konkreten Gefährdungslage.

Weitere Verbindungen zwischen dem Landkreis und der Bundeswehr bestehen nicht, daher ist eine Beantwortung der Einzelfragen nicht erforderlich.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 7,40 Euro entstanden.