Sitzung: 28.02.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Landrat Jakoubek teilt mit:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat über über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 100 HGO bis zu einem Betrag von 25.000,00 €. Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
Nach den Meldungen der Fachabteilungen wurden in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 2004 über keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch Landrat Jakoubek entscheiden.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.