Beschluss: ungeändert beschlossen

1.      Der Beteiligung an der Gründung der ivm GmbH mit der im vorliegenden Gesellschaftsvertrag (s. Anlage 1 – Gesellschaftsvertrag) festgelegten Zweckbestimmung wird gemäß § 51 Nr. 11 HGO/ § 30 Nr. 10 HKO zugestimmt.

 

2.      Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 241.000 EURO (in Worten:
zweihunderteinundvierzigtausend EURO). Hiervon übernimmt das Land Hessen eine Stammkapitaleinlage von 60.500 EURO, das Land Rheinland-Pfalz eine Stammkapitaleinlage von 7.500 EURO, die Stadt Frankfurt am Main 60.500 EURO und 15 kommunale Gesellschafter, darunter der Landkreis Darmstadt-Dieburg) jeweils 7.500 EURO.

 

3.      Die Finanzierung der Gesellschaft wird hälftig durch das Land und hälftig durch die kommunalen Gesellschafter vorgenommen. Dazu wird jährlich eine einwohnerbezogene Umlage erhoben, die 0,13 EURO/Ew. beträgt. Grundlage der Berechnung sind die Einwohnerzahlen von 2001 (wie bei der Vorbereitungsgesellschaft).

 

(Hinweis: Die Stadt Frankfurt a.M. zahlt eine Umlage von 644.545,90 EURO. Das Land Rheinland Pfalz sowie die Stadt Mainz leisten ihren Finanzierungsanteil in Form einer Projektfinanzierung. In der Übergangsphase wird die Stadt Mainz einen Mitarbeiter abordnen. Diese Leistung entspricht wertmäßig der Umlage.)

 

4.      Der Stammkapitalanteil des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Höhe von 7.500 € (vgl. Ziff. 2) wird bis zur Beschlussfassung und Genehmigung eines Nachtragswirtschaftsplanes 2005 gem. § 100 HGO auf der Kostenstelle 203001 außerplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung steht der mit Beendigung der IVM-Vorbereitungsgesellschaft zurückzuzahlende Stammkapitalanteil in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.