Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt:

Zur Beurteilung der demografischen Entwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die davon betroffenen Bereiche der Kreisverwaltung wird gemäß § 43 HKO eine Kommission „Demografische Entwicklung“ gebildet. Für den Geschäftsgang der Kommission gelten Regelungen für den Kreisausschuss sinngemäß.

 

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei die Vertretungsregelung des § 62 (2) Satz 2 HGO Anwendung findet:

 

§         4 Mitglieder des Kreisausschusses, und zwar: der Landrat kraft Amtes als Vorsitzender und 3 weitere Mitglieder des Kreisaus­schusses, die von diesem gewählt werden.

§         5 Mitglieder des Kreistages, die von diesem aus seiner Mitte zu wählen sind und sich nach den Vorschriften der HGO/HKO vertreten lassen können.

§         2 sachkundige Einwohner, die vom Kreistag zu wählen sind.


 

  1. Der Kreisausschuss wählt als weitere Mitglieder folgende Kreisbeigeordnete in die Kommission:

 

§         ………………………………………………….

§         ………………………………………………….

 

§         ………………………………………………….

 

  1. Der Kreistag ist über den GGSA zu unterrichten und wird gebeten, die Mitglieder des Kreistages und die sachkundigen Bürger zu wählen.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.