Sitzung: 23.02.2005 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
- Der
Kreisausschuss beschließt:
Zur Beurteilung der demografischen Entwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die davon betroffenen Bereiche der Kreisverwaltung wird gemäß § 43 HKO eine Kommission „Demografische Entwicklung“ gebildet. Für den Geschäftsgang der Kommission gelten Regelungen für den Kreisausschuss sinngemäß.
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei die Vertretungsregelung des § 62 (2) Satz 2 HGO Anwendung findet:
§ 4 Mitglieder des Kreisausschusses, und zwar: der Landrat kraft Amtes als Vorsitzender und 3 weitere Mitglieder des Kreisausschusses, die von diesem gewählt werden.
§ 5 Mitglieder des Kreistages, die von diesem aus seiner Mitte zu wählen sind und sich nach den Vorschriften der HGO/HKO vertreten lassen können.
§ 2 sachkundige Einwohner, die vom Kreistag zu wählen sind.
- Der
Kreisausschuss wählt als weitere Mitglieder folgende Kreisbeigeordnete in
die Kommission:
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- Der
Kreistag ist über den GGSA zu unterrichten und wird gebeten, die
Mitglieder des Kreistages und die sachkundigen Bürger zu wählen.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.