Nachtrag: 01.09.2009

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet:

 

Für die Ortsumgehung von Dreieich/Offenthal im Zuge der B 486 liegt der Planfeststellungsbeschluss seit dem 8. Mai 2009 vor. Die Baumaßnahme wird nach den Untersuchungen der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt Rödermark/Urberach der B 486 führen. Die Stadt Rödermark fordert, dass durch ergänzende Maßnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung von Dreieich/Offenthal eine Erhöhung der Verkehrsbelastung in Rödermark/Urberach ausgeschlossen wird.

 

Hierzu fand am 5. August 2009 ein Gesprächstermin beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) mit den betroffenen Kommunen sowie Vertretern der Landkreise Offenbach und Darmstadt-Dieburg statt, bei dem die Überlegungen zu einer weiträumigen Umfahrung vorgestellt wurden. Diese Route wird als „K-L-Trasse“ bezeichnet, da sie über folgendes klassifiziertes Straßennetz führt:

von der geplanten Ortsumgehung Dreieich/Offenthal im Zuge der B 486 über die L 3317 in Richtung Messel, von dort auf die K 180 bis zur B 45.

 

Diese Straßenverbindung soll dazu dienen, Verkehre zu verlagern, so dass die Mehrbelastungen in der OD Rödermark/Urberach kompensiert werden.

Es ist vorgesehen, ein Eckpunktepapier durch alle Beteiligten unterzeichnen zu lassen (Entwurf des HMWVL siehe Anlage).

Danach sollen weitere Verkehrsuntersuchungen erfolgen, Knotenpunktslösungen erarbeitet und der weitere Ausbaubedarf festgestellt werden.

 

Grundsätzlich wurde durch den Landkreis Zustimmung zu dem Vorhaben und dem weiteren Vorgehen signalisiert. In dem Eckpunktepapier sollte jedoch ergänzend zum Ausdruck gebracht werden, dass

  • eine Aufstufung der K 180 zur Landesstraße vor Beginn einer Baumaßnahme erfolgen muss,
  • ein Ausbau des Kontenpunktes L3317/K180 bei Messel in angemessener Entfernung vom Ortsrand erfolgen sollte,
  • die Anbindung des Gewerbegebietes "Park 45" in Eppertshausen zumindest nicht verschlechtert werden darf,
  • für die beteiligten Kommunen Eppertshausen und Messel sowie für den Landkreis Darmstadt-Dieburg keine Kosten für die Umsetzung des Projektes (Ausbau der Straße, der Knotenpunkte, Lärmschutz...) entstehen dürfen.

Der Landkreis erklärt sich zu einer Unterzeichnung bereit, wenn auch die beteiligten Gemeinden der vorgetragenen Vorgehensweise zustimmen.

 

Der Landkreis wird seine Anforderungen an das Eckpunktepapier nochmals schriftlich dem HMWVL mitteilen.