Sitzung: 09.09.2009 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3025-2009/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Darmstadt-Dieburg in der Verbandsversammlung des SENIO-Verbandes werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stimmrechtsquote in der Verbandsversammlung künftig den Umlageanteilen (Finanzierungsquote) entspricht.
Hierzu soll eine Satzungsänderung entsprechend des nachfolgenden Entwurfs beantragt werden:
?. Satzung zur Änderung der
Satzung für den „Senio-Verband“
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am ??.??.???? folgende Änderung der Satzung des Senio-Verbands vom 18. Dezember 2003 zuletzt geändert durch Satzung vom ??.??.???? beschlossen:
Art. I
(1) § 6 Absatz I wird wie folgt neu gefasst:
„Die
Verbandsversammlung besteht aus 20 Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern
der
Verbandsmitglieder,
die wie folgt auf die Verbandsmitglieder entfallen:[1]
·
Landkreis
Darmstadt-Dieburg 5 Sitze
·
Gemeinde
Eppertshausen 1 Sitz
·
Gemeinde
Fischbachtal 1 Sitz
·
Stadt
Groß-Bieberau 1 Sitz
·
Stadt
Groß-Umstadt 4 Sitze
·
Gemeinde
Groß-Zimmern 2 Sitze
·
Gemeinde
Münster 2 Sitze
·
Gemeinde
Otzberg 1 Sitz
·
Stadt
Reinheim 3
Sitze
Im Falle der
Verhinderung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters wird diese
beziehungsweise
dieser durch die jeweilige Stellvertreterin beziehungsweise den jeweiligen
Stellvertreter vertreten.“
(2) In § 6 wird hinter Absatz I folgender neuer Absatz Ia eingefügt.
„Für die bis zum 31.
März 2011 dauernde Wahlzeit gilt § 6 Abs. I mit der Maßgabe, dass die
Mindestsitzzahl je
Verbandsmitglied übergangsweise 2 Sitze beträgt. Die Gesamtzahl der
Verbandsvertreter erhöht sich für den maßgeblichen Zeitraum auf 24 Sitze.“
Art. II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
[1] Die Sitzverteilung erfolgte unter Berücksichtigung der Verbandsumlagequote unter analoger Anwendung der
Sitzverteilungsmaßstäbe des § 22 (3) und (4) Kommunalwahlgesetz.