Nachtrag: 17.06.2009
Sitzung: 25.06.2009 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2877-2009/DaDi
Beschlussvorschlag:
Das nachfolgende Konzept
wird, in Absprache mit der jeweiligen Schule, Grundlage für die Mittagsverpflegung an den Schulen des
Landkreises Darmstadt-Dieburg:
1.
Rahmenverträge
Für die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gästen werden vom Landkreis Rahmenverträge für die Belieferung der Schulen im Cook and Chill-Verfahren (Studentenwerk Darmstadt) sowie Cook and Hold-Verfahren (Regionalbauernverband) abgeschlossen. Diese Rahmenverträge stellen für die Schulen ein Angebot dar. Die Abwicklung der einzelnen Verträge erfolgt durch die Schulen.
Die Verträge werden mit dem Revisionsamt und dem Rechtsamt abgestimmt.
Bestehende und funktionierende Lösungen zur Mittagsversorgung an den Schulen werden nur auf deren Wunsch überprüft.
Es soll damit sichergestellt werden, an den Schulen dauerhaft eine qualitativ anspruchsvolle und gesunde Ernährung zu bieten. Damit soll ein vollwertiges Angebot mit einem vereinbaren Anteil an Bio-, regionalen und frischen Produkten zur Verfügung stehen.
2.
Wasserautomaten
Den Schulen werden auf Wunsch Wasserautomaten in den Mensabereichen zur Verfügung gestellt.
Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes für die Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt- Dieburg werden installationsgebundene Wasserspender favorisiert.
Im Einzugsbereich des Gruppenwasserwerks Dieburg werden die zur Verfügung stehenden Subventionen (50% des Anschaffungspreises) genutzt.
3.
Abrechnungssystem
Sofern
erforderlich, wird an den
Schulen für die Abrechnung des
Mittagessens ein einheitliches und einfach
handhabbares und internetbasiertes Abrechnungssystem eingeführt.
4.
Küchenkräfte
Die Kräfte für die Essensausgabe werden für Schulen, die im Landesprogramm
„Ganztagsangebot nach Maß“ sind, vom Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Verfügung gestellt. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind hierzu zu schaffen.
5.
Essensausgaben bzw. Cafeterien
Die notwendigen baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Küchen, Essensausgaben und Mensabereichen werden vom DaDi-Werk/Gebäudemanagement durchgeführt.
Die Finanzierung der Maßnahmen zu Ziffer 2, 3 und 5 genannten Maßnahmen erfolgt über Mittel aus der Pauschale zur Lernumfeldverbesserung aus dem Sonderinvestitionsprogramm oder aus Mitteln, die im Haushalt des Landkreises Darmstadt-Dieburg bzw. dem Wirtschaftsplan des Da-Di Werks Gebäudemangement hierfür zur Verfügung stehen. Die Finanzierbarkeit ist bei jeder einzelnen Maßnahme vorab sicherzustellen.