Nachtrag: 17.06.2009

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der § 92c SGB XI im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist kurzfristig  umzusetzen. Es werden sukzessive  5 neue Pflegestützpunkte im Landkreis flächeneingrenzend  eingerichtet. Dabei ist zu prüfen inwieweit vorhandene Strukturen von Dienstleistern oder Strukturen in kommunaler Verantwortung in die Arbeit der Pflegestützpunkte eingebunden werden können oder mit diesen kooperiert werden kann. Diese Information ist dann im „Flyer Seniorenprogramm“, der vom Kreisausschuss aufgelegt wird, der Bevölkerung des Landkreises mitzuteilen.

 

Die Flächeneinteilung ist bürgernah, nach Einwohnerschlüssel, regional differenziert aufzuteilen.