Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

1)      Wie sehen die Bonuszahlungen (erfolgsabhängige Vergütungen) für Führungskräfte aus, an denen der Landkreis beteiligt ist oder eine Aufsichtsrat stellt ?


Der Landkreis ist weder an Führungskräften beteiligt, noch stellt er diesen einen Aufsichtsrat.

 

2)      In diesem Zusammenhang sind Bonizahlungen in evtl. Eigenbetrieben, Beteiligungen, Kommunalen Stiftungen und anderen Institutionen, an den der Landkeis mittel – oder unmittelbar beteiligt ist, von besonderem Interesse !

 

Die Frage bezieht sich auf „eventuelle“ Beteiligungen, ist damit rein hypothetisch und somit nicht beantwortbar.

 

3)      Nach welchen Kriterien werden Zielvereinbarungen geschlossen, die mit Bonuszahlungen verbunden sind ?

 

Die Kriterien können Seiten 11 und 12 der Beteiligungsrichtlinie entnommen werden (vgl. auch Ausführungen unten). Diese wurde vom Kreisausschuss zuletzt im Februar 2009 aktualisiert und als Drucksache 2650-2009 im März 2009 dem Kreistag über den Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. Sie steht ferner auf der Internetseite der Kreisverwaltung öffentlich zur Verfügung.

 

4)      Woran bemisst sich die Zahlung der Boni ?

 

Vgl. 3.

 

5)      Werden die Auszahlungen in voller Höhe getätigt ? Wieviel Prozent der Ziel-vorgaben wurde erfüllt ? Wie viel Prozent der Boni, die an Zielvorgaben gekoppelt waren, wurden ausgezahlt ?

 

Vgl. 3.

 

6)      Wie hoch waren die Zahlungen pro Person in den jahren

2006
2007
2008

Welche Zahlungen sind für 2009 geplant ?

 

Vgl. 3.

 

 

7)      Bei welchen Eigenbetrieben und beteiligten Unternehmen des Landkreises Darmstadt/Dieburg gehören Bonuszahlungen zum Geschäftsprinzip ?

 

Vgl. 3.

 

8)      Gibt es andere Arten von Sonderzahlungen in den o.g. Unternehmen ?

 

Die Sonderzahlungen, die Tarifverträge und das Besoldungsrecht vorsehen, werden als bekannt vorausgesetzt.

 

9)      Wie hoch waren die Gehaltserhöhungen der Manager in diesen Unternehmen in den letzten 3 Jahren ?

 

Der Begriff „Manager“(Projektmanager, Fallmanager, Gebäudemanagement, Beteiligungsmanagement, Risikomanagement,…)  ist zu unbestimmt, als dass diese Frage beantwortet werden könnte.

 

Da die Fragen für sich betrachtet nicht vernünftig beantwortbar sind, wird nachfolgend der Versuch unternommen, die vermutete Intention der anfragenden Fraktion zu beantworten:

 

In den Unternehmen, in denen der Landkreis Darmstadt-Dieburg herrschenden Einfluss hat, werden derzeit keine flexiblen Gehaltsbestandteile an Führungskräfte gewährt. Grundsätzlich würden diese gemäß der gültigen Beteiligungsrichtlinie voraussetzen, dass der Kreisausschuss Finanz- und Leistungsvorgaben (Zielvereinbarungen) für die Beteiligungen im Einklang mit den Konzernzielen und unter Berücksichtigung der unternehmens- und marktspezifischen Gegebenheiten beschließt. Zur Festlegung von Leistungszielen müssten dabei neben der Beteiligung auch die für die jeweilige Beteiligung maßgeblichen Fachabteilungen und Dezernate in den Zielfindungsprozess eingebunden werden. Nur der so ermittelte Grad der Zielerreichung kann die Grundlage für die Berechnung variabler Gehaltsbestandteile der Geschäftsführer bilden.

 

Im Übrigen berichtet der Landkreis Darmstadt-Dieburg pflichtgemäß im jährlichen Beteiligungsbericht auch über die Höhe der Zahlungen an Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 9,99 Euro entstanden.