Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

In einem Bericht des DE vom 23.Mai „Linke: Postenschieberei – Kreis : Unverschämt „ sagte Dezernent Fleischmann zu dem Thema „weitere Lasten für den Kreishaushalt“ Ernährungsberaterin Frau Grimm Ruppert folgendes:

 

„ Frau Grimm Ruppert soll auch weiterhin in die Schulen gehen und dort Eltern, Schüler und Lehrer über gesunde Ernährung auf Honorarbasis beraten. 75 € Stundenlohn seien hierfür vereinbart. Dafür stünde neben den 30 000 € für ein Gutachten – ein „weiterer Topf“ von 15000 € bereit, aus dem noch andere Maßnahmen finanziert würden.

Hierzu fragen wir an :

 

1.                  Ab wann soll die weitere Beratung von Frau Grimm Ruppert beginnen und wie lange ist die geplant ?

 

            Die Beratung hat bereits begonnen und wird in Abstimmung mit der Abteilung                            Schulservice an Schulen, die einen Beratungsbedarf anmelden, erfolgen.

 

2.                  Bei einem existierenden Top von 15000 € und einem Stundenlohn von 75 € ergibt sich rein rechnerisch eine Aufwand von 200 Stunden. Hierzu fragen wir :

    1. um welche andere Maßnahmen handelt es sich, die außer den Maßnahmen für Frau Grimm Ruppert finanziert werden sollen?

 

Bei der Umsetzung des Konzepts zur Mittagsversorgung wird Umständen          auch weitere externe Beratung zur technischen Ausstattung etc. notwendig sein, die durch diese Mittel finanziert werden kann.

 

    1. Wie gewährt die Kreisverwaltung, dass neben den „anderen Maßnahmen“ und der Leistung von Frau Grimm Ruppert die anvisierten 15000 € nicht überschritten werden ?

 

      Die Mittel sind auf dem Produkt 340916 unter der Kontenobergruppe 67 im     Haushalt  etatisiert. Hier erfolgt auch die Kostenüberwachung.

 

    1. Mit welchem Stundenaufwand von Frau Grimm Ruppert rechnet die Kreisverwaltung bei dieser zusätzlichen Dienstleistungsvereinbarung.

                       

                        Der Stundenaufwand richtet sich nach den Anfragen der Schulen und der                                               Bestätigung des Beratungsbedarfs durch die Abteilung Schulservice.

 

3.                  Aus welchen haushaltsrechtlichen Mitteln stammen die 15000 € des weiteren Topfs ?

 

Die Mittel wurden durch Kreisausschussbeschluss gemäß § 114 g HGO außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben auf dem Produkt 340916 unter der Kontenobergruppe 78.

 

4.                  Hat das RP diese zusätzlichen Ausgaben von 15000 € genehmigt ? Oder weiß es gar von diesen zusätzlichen Ausgaben nichts ?

 

Da eine Deckung der Mehrausgaben durch Wenigerausgaben an  anderer Stelle gewährleistet ist, ist keine Genehmigung des RP notwendig. Eine Korrektur der Ansätze erfolgt im Nachtrag zum Haushalt 2009.

 

5.                  Ist nach diesen Leistungen für die Kreisverwaltung von Frau Grimm Ruppert das Beschäftigungsverhältnis mit ihr beendet ?

 

Es existiert kein Beschäftigungsverhältnis im tarifrechtlichen Sinne. Es wurde lediglich ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

 

6.                  Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass Frau Grimm  Ruppert – etwa wegen ihrer erworbenen reichhaltigen Erfahrungen –später in ein „festes Arbeitsverhältnis“ als Ernährungsberaterin des Landkreises übernommen werden soll ?

 

Nein.

 

7.                  Bis 100 000 € können Herr Fleischmann und Herr Jakoubek einen Dienstleistungshonorarvertrag ohne öffentliche Ausschreibung im Landkreis Da/DI abschließen. Welche andere Dienstleistungshonorarverträge  gibt es derzeit im LK Da/Di ?

 

Dienstleistungsverträge werden als Geschäfte der laufenden Verwaltung von den unterschiedlichsten Abteilungen abgeschlossen. Die erforderlichen Mittel werden im jeweiligen Haushalt etatisiert.

 

8.                  Der Grund für die weitere Beschäftigung von Frau Grimm Ruppert ist darin zu sehen, dass sie u.a. Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen – Konzeption und Beratung zur Installation der Schulverpflegung – organisieren soll. Wir fragen hierzu: Sind dies nicht Aufgaben – trotz evtl. Personalengpässe – einer Kreisverwaltung ? Müssen solche Aufgaben von einer für 75 € hoch dotierten Fachkraft bewerkstelligt werden ?

 

Würde die konzeptionelle Arbeit, die eine entsprechende Fachkenntnis und Ausbildung voraussetzt, von einer Angestellten/einem Angestellten bzw. einer Beamtin/Beamten vgl. einer Stelle im gehobenen Dienst erfolgen, würden hierfür gemäß den Gebühren nach Zeitaufwand in der Verwaltungskostenordnung ein vergleichbarer Stundensatz anfallen. Entsprechend ökotrophologisch geschultes Personal steht jedoch in der Kreisverwaltung nicht zur Verfügung.

 

9.                  Für 2008 stellten nur 7 Schulen und 38 Kinder für 2800 € Anträge für ein kostenfreies Mittagessen für bedürftige Kinder. Dies war bekanntlich hauptsächlich das Ansinnen des FDP Antrages 1443 und des von DIE-LINKE./DKP 1435. In anbetracht der bescheidenen Teilnahme in 2008 an dem Mittagessen von bed. Kindern fragen wir nach

Was gedenkt die Verwaltung zu tun, damit im Jahr 2009 die Nutzer – die bedürftigen Kinder – mehr als bisher- das kostenfreie Mittagessen an den Schulen auch nutzen ?

 

Auf die Möglichkeit, für bedürftige Kinder einen Essenszuschuss zu gewähren, wird fortlaufend seitens der Kreisverwaltung hingewiesen. Im Rahmen der Neuauflage des Schulwegweisers wird sich ein Kapitel speziell mit Mittagsverpflegung und der Zuschussgewährung befassen.

 

Es ist zusätzlich eine Informationsbroschüre des Landkreises rund um das Thema Mittagsverpflegung an Schulen und Zuschussmöglichkeiten zur Verteilung an den Schulen geplant.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 50,00 Euro angefallen.