Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:
In einem Bericht des DE vom 23.Mai „Linke: Postenschieberei – Kreis : Unverschämt „ sagte Dezernent Fleischmann zu dem Thema „weitere Lasten für den Kreishaushalt“ Ernährungsberaterin Frau Grimm Ruppert folgendes:
„ Frau Grimm Ruppert soll auch weiterhin in die Schulen gehen und dort Eltern, Schüler und Lehrer über gesunde Ernährung auf Honorarbasis beraten. 75 € Stundenlohn seien hierfür vereinbart. Dafür stünde neben den 30 000 € für ein Gutachten – ein „weiterer Topf“ von 15000 € bereit, aus dem noch andere Maßnahmen finanziert würden.
Hierzu fragen wir an :
1. Ab wann soll die weitere Beratung von Frau Grimm Ruppert beginnen und wie lange ist die geplant ?
Die Beratung hat bereits begonnen und wird in Abstimmung mit der
Abteilung Schulservice an Schulen, die einen
Beratungsbedarf anmelden, erfolgen.
2. Bei einem existierenden Top von 15000 € und einem Stundenlohn von 75 € ergibt sich rein rechnerisch eine Aufwand von 200 Stunden. Hierzu fragen wir :
- um welche andere Maßnahmen handelt es sich, die außer den Maßnahmen für Frau Grimm Ruppert finanziert werden sollen?
Bei der
Umsetzung des Konzepts zur Mittagsversorgung wird Umständen auch weitere externe Beratung zur
technischen Ausstattung etc. notwendig sein, die durch diese Mittel finanziert werden
kann.
- Wie gewährt die Kreisverwaltung, dass neben den „anderen Maßnahmen“ und der Leistung von Frau Grimm Ruppert die anvisierten 15000 € nicht überschritten werden ?
Die Mittel sind auf dem Produkt 340916 unter
der Kontenobergruppe 67 im Haushalt etatisiert. Hier erfolgt auch die
Kostenüberwachung.
- Mit welchem Stundenaufwand von Frau Grimm Ruppert rechnet die Kreisverwaltung bei dieser zusätzlichen Dienstleistungsvereinbarung.
Der Stundenaufwand richtet sich nach den
Anfragen der Schulen und der Bestätigung des Beratungsbedarfs
durch die Abteilung Schulservice.
3. Aus welchen haushaltsrechtlichen Mitteln stammen die 15000 € des weiteren Topfs ?
Die Mittel
wurden durch Kreisausschussbeschluss gemäß § 114 g HGO außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben auf dem Produkt
340916 unter der Kontenobergruppe 78.
4. Hat das RP diese zusätzlichen Ausgaben von 15000 € genehmigt ? Oder weiß es gar von diesen zusätzlichen Ausgaben nichts ?
Da eine Deckung
der Mehrausgaben durch Wenigerausgaben an
anderer Stelle gewährleistet ist, ist keine Genehmigung des RP
notwendig. Eine Korrektur der Ansätze erfolgt im Nachtrag zum Haushalt 2009.
5. Ist nach diesen Leistungen für die Kreisverwaltung von Frau Grimm Ruppert das Beschäftigungsverhältnis mit ihr beendet ?
Es existiert
kein Beschäftigungsverhältnis im tarifrechtlichen Sinne. Es wurde lediglich ein
Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
6. Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass Frau Grimm Ruppert – etwa wegen ihrer erworbenen reichhaltigen Erfahrungen –später in ein „festes Arbeitsverhältnis“ als Ernährungsberaterin des Landkreises übernommen werden soll ?
Nein.
7. Bis 100 000 € können Herr Fleischmann und Herr Jakoubek einen Dienstleistungshonorarvertrag ohne öffentliche Ausschreibung im Landkreis Da/DI abschließen. Welche andere Dienstleistungshonorarverträge gibt es derzeit im LK Da/Di ?
Dienstleistungsverträge
werden als Geschäfte der laufenden Verwaltung von den unterschiedlichsten
Abteilungen abgeschlossen. Die erforderlichen Mittel werden im jeweiligen
Haushalt etatisiert.
8. Der Grund für die weitere Beschäftigung von Frau Grimm Ruppert ist darin zu sehen, dass sie u.a. Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen – Konzeption und Beratung zur Installation der Schulverpflegung – organisieren soll. Wir fragen hierzu: Sind dies nicht Aufgaben – trotz evtl. Personalengpässe – einer Kreisverwaltung ? Müssen solche Aufgaben von einer für 75 € hoch dotierten Fachkraft bewerkstelligt werden ?
Würde die
konzeptionelle Arbeit, die eine entsprechende Fachkenntnis und Ausbildung
voraussetzt, von einer Angestellten/einem Angestellten bzw. einer
Beamtin/Beamten vgl. einer Stelle im gehobenen Dienst erfolgen, würden hierfür
gemäß den Gebühren nach Zeitaufwand in der Verwaltungskostenordnung ein vergleichbarer
Stundensatz anfallen. Entsprechend ökotrophologisch geschultes Personal steht
jedoch in der Kreisverwaltung nicht zur Verfügung.
9. Für 2008 stellten nur 7 Schulen und 38 Kinder für 2800 € Anträge für ein kostenfreies Mittagessen für bedürftige Kinder. Dies war bekanntlich hauptsächlich das Ansinnen des FDP Antrages 1443 und des von DIE-LINKE./DKP 1435. In anbetracht der bescheidenen Teilnahme in 2008 an dem Mittagessen von bed. Kindern fragen wir nach
Was gedenkt die Verwaltung zu tun, damit im Jahr 2009 die Nutzer – die bedürftigen Kinder – mehr als bisher- das kostenfreie Mittagessen an den Schulen auch nutzen ?
Auf die
Möglichkeit, für bedürftige Kinder einen Essenszuschuss zu gewähren, wird
fortlaufend seitens der Kreisverwaltung hingewiesen. Im Rahmen der Neuauflage
des Schulwegweisers wird sich ein Kapitel speziell mit Mittagsverpflegung und
der Zuschussgewährung befassen.
Es ist
zusätzlich eine Informationsbroschüre des Landkreises rund um das Thema
Mittagsverpflegung an Schulen und Zuschussmöglichkeiten zur Verteilung an den
Schulen geplant.
Für die Beantwortung
der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 50,00 Euro angefallen.