Beschluss:
Der Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebs „Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und Umweltmanagement wird zugestimmt.
Siebte Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung des
Eigenbetriebs „Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und Umweltmanagement
Aufgrund der §§ 5, 16 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I S. 394), in Verbindung mit den §§ 1 und 30 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) für das Land Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 218), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am XX.XX.XXXX folgende Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Abfallwirtschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg in der Fassung vom 20.11.1989, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24.9.2007, beschlossen:
Artikel 1
§ 8 (Absatz 3) Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„3. Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert 6 vom Hundert des Stammkapitals nach § 3 übersteigt.“
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.