Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird erstmals zum 31.12.2011 einen Gesamtabschluss gemäß § 114 s Abs. 5 HGO unter Beachtung der Vorschriften des § 114 s Abs. 7 HGO erstellen.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Erstellung eines kommunalen Konzernabschlusses nach den im Rahmen des Modellversuches zur Doppik-Hessen erarbeiteten und praktizierten Grundsätzen analog des Konzernabschlusses der Vorjahre. Die Frist zur Vorlage beim Kreistag gemäß § 114u (2) HGO ist zu beachten.