Anfrage der FDP-Fraktion:
- Welche Kenntnis hat der Kreisausschuss über Planungsabsichten von zwei neuen Windkraftanlagen im Gewann „Wannrain“ in der Nähe der bestehenden Anlage „Binselberg“, Groß-Umstadt?
Die Genehmigung zur Errichtung
der beiden neuen Windkraftanlagen in Groß-Umstadt erfolgt im Rahmen eines
Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Eine bauplanungsrechtliche
Beurteilung erfolgt daher durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Insofern
wird die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg hier nur im Zuge einer
Beteiligung als zuständige Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. Hier wurde
am 26.01.2009 eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau bei Aufgabe der Nutzung
sowie die Benennung des Prüfingenieurs Prof. Dr.-Ing. Pauli zur Überwachung der
Baumaßnahme und zur Prüfung der statischen Nachweise gefordert.
- Inwieweit werden Belange des Naturschutzes (Artenschutz, Geopark-Restriktionen, Landschaftsästhetik usw.) berührt? Welche Behördenmeinung besteht hierzu?
Eine Beurteilung
naturschutzrechtlicher Belange erfolgte alleine durch das RP Darmstadt. Die
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurde im Verfahren
nicht beteiligt.
- Inwieweit werden Belange des Denkmalschutzes (Grabfelder, Bodendenkmäler usw.) berührt? Welche Behördenmeinung besteht hierzu?
Auch eine Beteiligung der
Unteren Denkmalschutzbehörde durch das RP Darmstadt im Verfahren erfolgte
nicht. Gleichwohl besteht der Verdacht, dass sich in diesem Bereich Hügelgräber
befinden. Das Landesamt für Denkmalpflege wurde mit der weiteren archäologischen
Prüfung beauftragt und wird sich, sollten Funde im Bereich der Baumaßnahme
festgestellt werden, mit dem RP in Verbindung setzen.
- Ist
der Kreisausschuss bereit, analog zur kürzlich beschlossenen Beteiligung
an möglichen Verfahrenskosten für die Anrainergemeinden bei einer
möglichen Ausweitung des Flugplatzes Egelsbach auch hier möglicherweise
klagenden Betroffenen finanziell zur Seite zu stehen?
Da die Flächen „Binselberg“
und „Wannrain“ bereits im Entwurf des Regionalplans als Vorrangflächen für
Windkraft vorgesehen sind, wird sich der Kreisausschuss an möglichen
Verfahrenskosten klagender Betroffener, nicht beteiligen.
Im Übrigen unterstützt der Kreis
in Sachen Landeplatz Egelsbach – auf Beschluss des Kreistages – kreisangehörige
Gemeinden und keine möglicherweise klagenden Betroffenen.
Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten
in Höhe von 30,00 EUR entstanden.