Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

  1. Welche Kenntnis hat der Kreisausschuss über Planungsabsichten von zwei neuen Windkraftanlagen im Gewann „Wannrain“ in der Nähe der bestehenden Anlage „Binselberg“, Groß-Umstadt?

 

Die Genehmigung zur Errichtung der beiden neuen Windkraftanlagen in Groß-Umstadt erfolgt im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Eine bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Insofern wird die Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg hier nur im Zuge einer Beteiligung als zuständige Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. Hier wurde am 26.01.2009 eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau bei Aufgabe der Nutzung sowie die Benennung des Prüfingenieurs Prof. Dr.-Ing. Pauli zur Überwachung der Baumaßnahme und zur Prüfung der statischen Nachweise gefordert.

 

  1. Inwieweit werden Belange des Naturschutzes (Artenschutz, Geopark-Restriktionen, Landschaftsästhetik usw.) berührt? Welche Behördenmeinung besteht hierzu?

 

Eine Beurteilung naturschutzrechtlicher Belange erfolgte alleine durch das RP Darmstadt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurde im Verfahren nicht beteiligt.

  1. Inwieweit werden Belange des Denkmalschutzes (Grabfelder, Bodendenkmäler usw.) berührt? Welche Behördenmeinung besteht hierzu?

 

Auch eine Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde durch das RP Darmstadt im Verfahren erfolgte nicht. Gleichwohl besteht der Verdacht, dass sich in diesem Bereich Hügelgräber befinden. Das Landesamt für Denkmalpflege wurde mit der weiteren archäologischen Prüfung beauftragt und wird sich, sollten Funde im Bereich der Baumaßnahme festgestellt werden, mit dem RP in Verbindung setzen.

 

  1. Ist der Kreisausschuss bereit, analog zur kürzlich beschlossenen Beteiligung an möglichen Verfahrenskosten für die Anrainergemeinden bei einer möglichen Ausweitung des Flugplatzes Egelsbach auch hier möglicherweise klagenden Betroffenen finanziell zur Seite zu stehen?

 

Da die Flächen „Binselberg“ und „Wannrain“ bereits im Entwurf des Regionalplans als Vorrangflächen für Windkraft vorgesehen sind, wird sich der Kreisausschuss an möglichen Verfahrenskosten klagender Betroffener, nicht beteiligen.

Im Übrigen unterstützt der Kreis in Sachen Landeplatz Egelsbach – auf Beschluss des Kreistages – kreisangehörige Gemeinden und keine möglicherweise klagenden Betroffenen.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 30,00 EUR entstanden.