Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

Im Wirtschaftsplan 2008 (Seite 54 – Produkt P340-916 – Kontengruppe 67) beschloss der Kreistagsmehrheit die Aufwendung von 30 000 € für ein ökotrophologisches Gutachten. Ersteller dieses Gutachtens war Frau Grimm-Ruppert, die Ehefrau des amtierenden Groß Umstädter Bürgermeisters Ruppert.

Hierzu stellen wir folgende Fragen :

 

1.)    Erfolgte von der Kreisverwaltung eine Ausschreibung der Stelle eines/r Ökotrophologen/in zu dem Thema Schulverpflegung ?

 

      Nein. Es wurde ein Dienstleistungs-/Honorarvertrag abgeschlossen.

 

2.)    Wie viele Bewerbungen von Ökotropholgen/innen oder anderen für das Gutachten geeigneten Personen  lag der Kreisverwaltung vor ?

 

      Da keine Ausschreibung erfolgte, gab es keine Bewerbungen.

 

3.)    Welche fachliche, finanzielle, organisatorische oder sonstige Gründe sprachen bei der Entscheidungsfindung  für die Vergabe des Gutachtens an Frau Grimm-Ruppert ?

 

      Frau Grimm-Ruppert hat im Rahmen der Erstellung des regionalen         Entwicklungskonzeptes die Arbeitsgruppe „Mittagsverpflegung“ geleitet. Sie wurde      aufgrund Ihrer fachlichen Eignung als Dipl. Ökotrophologin für die Durchführung          der notwendigen Bestandsanalyse sowie zur Erstellung des Gutachtens zur         Mittagsverpflegung an den Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg beauftragt.

 

4.)    Ist nach Fertigstellung des Gutachtens über die Schulverpflegung  mit weiteren Leistungen für den Landkreis Da/DI der Ökotropholgin Frau Grimm-Ruppert zu rechnen ?

 

            Es ist der Abschluss eines weiteren Dienstleistungsvertrages mit Frau Grimm-Rupppert vorgesehen, der die Konzeption und  Beratung von Schulen zur Installation bzw.       Verbesserung einer Schulverpflegung, Planung und Durchführung von         Informationsveranstaltungen für Lehrer, Eltern und Schüler, konzeptionelle Arbeiten zum             Thema Modell-Lehrküche zum Inhalt hat.

 

5.)    Inhaltlich ermittelte Frau Grimm-Ruppert in ihrem Gutachten u.a. folgendes :

-          Kommentare der Schulverantwortlichen zur aktuellen Situation der Schulverpflegung

-          Anzahl der verschiedenen Caterer an den 81 Kreisschulen

-          Kostenrahmen für gesundes Essen

-          Abrechnung des Essengeldes.(Hierzu liegen je Schreiben der hess. Kulturministerin vom 25.3.08 und ein Schreiben der Kreisverwaltung vom19.08.08 vor)

-          Frau Grimm-Ruppert spricht sich in ihrem Gutachten u.a. für ein „gesundes Essen“ – Zufriedenheit der Schüler/innen – Wasserautomaten –Integration hiesiger Lieferanten etc . aus.

-           

      Gehören solche Informationen nicht zu dem Aufgabenfeld der Schul- bzw. der     Kreisverwaltung ? Wären solche Antworten nicht außerhalb des 30 000 €             Gutachtens wesentlich kostengünstiger für den Landkreis zu ermitteln gewesen ?

 

      Die umfangreichen Recherchen an allen Schulen einschließlich der intensiven Gespräche             mit allen Schulleitungen, die die vorliegende Bestandsanalyse erst ermöglichten, konnte          neben dem täglichen Aufgabenspektrum der Abteilungen Schulservice und           Schulentwicklung aufgrund der bestehenden Personalauslastung nicht geleistet werden.

 

6.)    Was sind die inhaltlichen Vorzüge gegenüber traditionellen Inhaltsermittlung zu dem Thema Schulverpflegung (Schulumfrage, Internet etc), die ein solches Gutachten der Ökotrophologin Grimm- Ruppert für den Landkreis in seiner angespannten Finanzlage als unverzichtbar machen?

 

            Die Bestandsanalyse war zwingend notwendig, um sich einen umfassenden Überblick     über die Situation der Mittagsverpflegung an allen 81 Schulen zu verschaffen. Sie dient            als Grundlage dafür, auf Bedürfnisse bei der Erweiterung des Ganztagsangebotes an den       Schulen eingehen zu können, und den Schulen wirtschaftlich vertretbare und             ernährungsphysiologisch sinnvolle Alternativen zur Mittagsverpflegung anbieten zu           können.

            Die Standardisierung der Mittagsverpflegung hilft, wirtschaftlicher und damit       kostensparender agieren zu können.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 50,00 EUR entstanden.