Beschluss:
Die vom Kreistag am 08.09.2008 beschlossene „Ordnung über die Schaffung und Verleihung der Verdienstplakette und der Partnerschaftsplakette sowie von Ehrenbezeichnungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Ehrungsordnung)“ wird in § 3 um den Buchstaben c) ergänzt. § 3 erhält damit folgenden Wortlaut:
„§ 3 Ehrenbezeichnungen
Ehrenbezeichnungen im
Sinne von § 28 Hessische Gemeindeordnung (HGO) können in besonders begründeten
Fällen an
a) ehrenamtliche
Mandatsträger,
b) hauptamtliche
Wahlbeamte und
c) Feuerwehrangehörige
in langjährig für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wahrgenommener herausragender Position verliehen werden.“