Nachtrag: 25.02.2009

Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die vom Kreistag am 08.09.2008 beschlossene „Ordnung über die Schaffung und Verleihung der Verdienstplakette und der Partnerschaftsplakette sowie von Ehrenbezeichnungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Ehrungsordnung)“ wird in § 3 um den Buchstaben c) ergänzt. § 3 erhält damit folgenden Wortlaut:

§ 3 Ehrenbezeichnungen

Ehrenbezeichnungen im Sinne von § 28 Hessische Gemeindeordnung (HGO) können in besonders begründeten Fällen an

a) Mandatsträger in langjährig wahrgenommener herausragender Position,

b) hauptamtliche Wahlbeamte und

c) Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes in langjährig wahrgenommener herausragender Position

verliehen werden.