Nachtrag: 25.02.2009

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag nimmt die anliegende Maßnahmenliste zum Sonderinvestitionsprogramm des Landes (SIP) sowie des Kommunalen Investitionsprogramms des Bundes (KIP) zur Kenntnis und beschließt, dass alle Maßnahmen zum Stichtag angemeldet und soweit sie in den Programmen Berücksichtigung finden, umgesetzt werden.

 

  1. Die dafür notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen für die einzelnen Maßnahmen sowie die im Rahmen der Programme zu erbringenden Kofinanzierungsanteile werden nach § 114 g HGO über- und außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

  1. Der Kreistag überträgt die endgültige Entscheidung über die Maßnahmenliste zum Sonderinvestitionsprogramm des Landes (SIP) und des Kommunalen Investitionsprogramms des Bundes (KIP) im Fall bis zum 30.04.2009 erforderlich werdender Änderungen gemäß § 29 Abs. 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) auf den Haupt- und Finanzausschuss.