Nachtrag: 25.02.2009

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Während der Zeit der „Weichenstellung“ einer stationären zukünftigen Versorgung im Landkreis Da/Di stimmt der Kreistag folgendem zu:

 

1.)                Die Verwaltung der Kreiskrankenhäuser spricht  keine betriebsbedingte Kündigungen gegenüber den bisherigen über 600 Beschäftigten der Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt und Seeheim Jugendheim aus. Dieses Versprechen gilt auch für die Zeit  eines evtl. sich zu bildenden  „Strategischen Verbund“ mit anderen Krankenhäuser in Südhessen.

2.)                Während dieser  „Restrukturierungszeit“  legt die Geschäftsleitung Kreiskrankenhäuser in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mindeststandards für die personelle Besetzung von Kreiskrankenhäuser fest. Diese Mindeststandards richten sich an den Forderungen von Verdi, denen vom Marbuger Bund, von der Deutschen  Krankenhausgesellschaft(DKG)u.a.  für die Unterhaltung kommunaler Krankenhäuser im Verhältnis der behandelten Patienten und Bediensteten. Diese Standards gelten für das Pflegepersonal, für den med. techn. Dienst, für den Funktionsdienst und für sonstige Personalgruppen wie Klinisches Hauspersonal, Wirtschaftsdienst.
Diese Mindeststandards stellen sicher , dass im Bereich Kreiskrankenhäuser nicht wie bisher weniger Personal immer mehr Patienten pflegen müssen .

3.)                Die Kreisverwaltung Da/Di stellt in Absprache mit der Krankenhausleitung sicher, dass auch zukünftig die Kreiskrankenhäuser im öffentlichen Eigentum verbleiben.

4.)                Für alle Beschäftigten des Eigenbetriebes Krankenhaus inklusive der angegliederten GmbH,s gilt zukünftig das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.(TVÖD)

5.)                Die in Groß Umstadt neu zu bauende Psychatrie wird mit der Anzahl der Beschäftigten des festzulegenden Mindeststandards(siehe Pkt. 2) für Patienten und Beschäftigten (vgl. hessische SPD Forderung vom 27.8.) aufgebaut.

6.)                Eine Rechtsformänderung des Eigenbetriebes Kreiskrankenhäuser mit den angegliederten Kreiskliniken  GmbH, der Dienstleistungs- GmbH und der Personalbeschaffungs- GmbH wird abgelehnt.

7.)                7.) Der Kreistag befürwortet  beiliegende Resolution.