Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der CDU-Fraktion:

 

·        Welche Leistungen erbringt der Kreis für den Tierschutz?

 

·        Welche Organisationen und Tierheime werden unterstützt und wenn ja in welcher Höhe?

 

·        In welcher Höhe wurden dafür im abgelaufenen Jahr Mittel bereitgestellt und verausgabt?

 

Das Veterinäramt (Hauptabteilung V) ist zuständige Überwachungsbehörde nach dem Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Verstößen und Durchsetzung von Maßnahmen.

Hierbei handelt es sich um gesetzliche Aufgaben. Die entsprechenden Mittel sind im Wirtschaftsplan des Kreises unter dem Produkt „Tierschutz“ (P634-902) veranschlagt (WP 2008: S. 165).

 

Darüber hinaus erhalten die Tierheime Darmstadt und Münster jährlich eine Zuwendung in Höhe von 1.023 Euro (war: 2.000 DM), die unter P635-908 (WP 2008, S. 174) veranschlagt sind.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 25,00 Euro entstanden.