Anfrage der CDU-Fraktion:
· Welche Leistungen erbringt der Kreis für den Tierschutz?
· Welche Organisationen und Tierheime werden unterstützt und wenn ja in welcher Höhe?
· In welcher Höhe wurden dafür im abgelaufenen Jahr Mittel bereitgestellt und verausgabt?
Das
Veterinäramt (Hauptabteilung V) ist zuständige Überwachungsbehörde nach dem
Tierschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen einschließlich der Verfolgung
und Ahndung von Verstößen und Durchsetzung von Maßnahmen.
Hierbei handelt
es sich um gesetzliche Aufgaben. Die entsprechenden Mittel sind im
Wirtschaftsplan des Kreises unter dem Produkt „Tierschutz“ (P634-902)
veranschlagt (WP 2008: S. 165).
Darüber hinaus
erhalten die Tierheime Darmstadt und Münster jährlich eine Zuwendung in Höhe
von 1.023 Euro (war: 2.000 DM), die unter P635-908 (WP 2008, S. 174)
veranschlagt sind.
Für die Beantwortung
dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 25,00 Euro entstanden.