Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Durch eine schwere Erkrankung ist Helmut Schuchmann längere Zeit nicht in der Lage die KFB aufzusuchen. Er beauftragt mich mit der Unterschrift am En-de dieses Bescheides Klärung offener Fragen zu seinem Leistungsbescheid  im Kreistag öffentlich zu klären. Er tut dies auch, weil er hofft hierdurch ver-gleichbaren Fällen im Landkreis Da/Di rechtliche Sicherheit zu geben. Herr Schuchmann betont ausdrücklich mit seiner Unterschrift, dass in seinem Fall kein Missbrauch der Vertraulichkeit personenbezogener Daten vorläge. Herr Schuchmann will durch den offenen Umgang mit seinen Fragen  der Verwal-tung der KFB die Möglichkeit geben, zur öffentlichen Behebung von Unklarhei-ten beizutragen und ihr bisherigen Umgang in den Fragen KDU und Energien zu überdenken ! (Der ALG II Bescheid von Herrn Schuchmann ist beigefügt)

 

1)                  Herr Schuchmann erhält für seine 56 m ² große Mietwohnung als Allein-stehender von der KFB insgesamt 40 € Heizkosten nach § 22 SGB II. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen und auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Höhe der Zahlung ?

 

2)                  Warmwasser in den Heizkosten : Bei Helmut Schuchmann zog die KFB die Warmwasseraufbereitung (die im Regelsatz enthalten ist) mit einer Pauschale von 0,15 pro m² - bezogen auf die volle Wohngröße auf 56 m² - ab. Bei Herrn Schuchmann sind sie insgesamt 8,40 €. Das BSG hat mit seiner Entscheidung aus dem Februar 2008 (B14/11b AS 15/07) festge-legt, dass kosten für Warmwasseraufbereitung nicht mittels des Anzu-ges von 0,15 € pro m ² in Abzug gebracht werden dürfen. Wann endlich unterbindet die KFB ihr ungesetzliche Handhabung des Abzuges von Warmwasser analog der bei Herrn Schuchmann ?

 

3)                  In der Arge Darmstadt erfolgt die Warmwasserberechnung von ALG II Beziehern wie folgt : 1 Person = 5,11 € --- 2 Person = 7,67 € ---3 Personen 10,23 € 4 Personen 10,74  Was sind sie Gründe, warum die ALG II Bezie-her der KFB denen der Stadt Darmstadt benachteiligt sind ?

 

4)                  Warum hält nach den uns bekannten Fällen die KFB nicht die Da-Di Hartz Fibel des Caritasverbandes bei Miet und Nebenkosten ein ?

In dieser Fibel sagte die KFB:
Einem Alleinstehenden stünden 357,50 € - 2 Familienmitgliedern 434,50 – drei Familienmitgliedern 517 € - vier Familienmitgliedern 599,50 € und fünf Familienmitglieder gar 687,50 € an Mietkosten zu !
Was sind die Gründe, warum in den von uns eingesehenen Fällen niemand angemessenen Mietkosten erhält und daher aus seinem Regelsatz erhebli-che Mittel zuzahlen muss. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden wir diese Fälle auffordern Widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen !

 

Wir halten es nicht für angebracht Einzelfälle in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Im übrigen liegt der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) keine schriftliche Erklärung vor, in der die KfB von der Schweigepflicht entbunden wird.

Herr Schuchmann hat bei den Sachbearbeitern der KfB in keinster Weise vorgetragen, dass er mit dem Bescheid nicht einverstanden wäre. Wir ziehen es vor direkt mit Herrn Schuchmann die Sachlage zu klären. Die Sachbearbeiter, die Teamleiter und auch der zuständige Abteilungsleiter stehen für diese Gespräche zur Verfügung.

Vor allem kann man aus Einzelfällen heraus keine generellen Regelungen für sämtliche Hilfeempfänger/innen ableiten.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 32,75 Euro entstanden.