Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

Im Zusammenhang mit der Wohngeldnovelle wurden auch die Mietenstufen neu festgelegt. Hierdurch wurden manche Kommunen anders eingestuft. Da die Mieten-stufe direkten Einfluss auf die Höhe der Miete und des Wohngeldes hat, kann der Fall eintreten, dass manchen nicht von der Wohngelderhöhung partizipieren – evtl. sogar leer ausgehen.

Bisher ist bekannt, dass bundesweit insgesamt 421 Gemeinden und 59 Landkreise eine niedrigere Mietenstufe erhalten haben. Nicht bekannt ist, welche Kommunen und Landkreise konkret davon betroffen sind und welche Auswirkungen dies für die Betroffenen hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der nachfolgen-den Fragen zu den Auswirkungen der Wohngeldnovelle im Landkreis Darmstadt Die-burg:

 

1.                  Wie hat sich das Mietniveau des Landkreises Da/Di in den letzen fünf Jahre insgesamt verändert ? (bitte in Jahresscheiben angeben und aufschlüsseln entsprechend der in der Wohngeldstatistik aufgeführten Personaljaushalte)

 

              Die Veränderung des Mietniveau wird nicht erfasst und die            Wohngeldsachbearbeitung erhält hierzu auch keine Materialien.

 

2.                  In welche Mietenstufe war bzw. ist der Landkreis Da/Di vor bzw. nach der Wohngeldnovelle und warum (bitte begründen)?

 

             Der Landkreis hat seine Mietstufe 4 behalten. Veränderungen gab es bei einzelnen Gemeinden (über 10.000 Einwohner haben eine eigene Mietstufe).

 

3.                  Sollte es Veränderungen bei der Festlegung der Mietenstufe gegeben haben, welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe des Wohngeldes ?

 

             entfällt – da keine Auswirkungen

 

4.                  Wie viele Menschen haben vor bzw. nach der Wohngeldnovelle Wohngeld be-zogen(bitte aufschlüsseln entsprechend der in der Wohngeldstatistik aufge-führten Personenhaushalte)

 

             Wohngeldstatistik siehe Anlage. Eine qualifizierte Antwort kann jedoch derzeit nicht            gegeben werden, da das Wohngeldgesetz die Neuberechnung des Wohngeldes erst        nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorsieht. Eine Erhöhung wird nur dann           derzeit (vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes) positiv entschieden, wenn sich die zu              berücksichtigende Miete um mehr als 15% erhöht hat, dies kann auch durch den     Wegfall der Altersklassen passieren, oder sich das Einkommen um mehr als 15%        verringert.

 

5.                  In wie vielen Fällen hat die Wohngeldnovelle

a)                  zu einer Erhöhung des Wohngeldes (ohne den einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag nach § 44 Wohngeldgesetz)

 

             Hierzu gibt es keine Statistik.         

 

b)                  zu einem erstmaligen Bezug des Wohngeldes geführt.(Bitte aufschlüsseln entsprechend der in der Wohngeldstatistik aufgeführten Personalhaushalte)

                 

             Zahlen liegen nur für Januar 2009 vor. Es wurden im Januar 69 Erstanträge             gestellt, bewilligt wurden 15 Erstanträge, 21 wurden abgelehnt -  der Rest ist             noch in Bearbeitung (die Ergebnisse können sich auch auf Anträge aus den         Vormonaten beziehen).

 

Monat

Erstanträge

bewilligt

abgelehnt

01/08

33

16

18

02/08

32

19

10

03/08

34

11

25

04/08

45

16

26

05/08

33

12

16

06/08

49

13

32

07/08

37

10

25

08/08

45

12

25

09/08

40

13

26

10/08

34

15

23

11/08

36

12

23

12/08

40

16

15

2008 insgesamt

458

165

264

01/09

69

15

21

 

 

6.                  Für den Fall dass der Landkreis Da/Di in eine niedrige Mietenstufe eingeglie-dert wurde, bei wie vielen Antragsteller/innen fällt die Erhöhung dadurch geringer aus und um welche Summen handelt es sich dabei insgesamt.(ohne den einmali-gen zusätzlichen Wohngeldbetrag nach § 44 Wohngeldgesetzt)

 

                 Hierzu gibt es keine Statistik.

 

 

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 28,32  € entstanden.