Landrat Jakoubek teilt mit:
Die
Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 17.12.2008 festgestellt, dass eine
neuerliche Genehmigung der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2008 nicht erforderlich
ist.
Die Auflagen und
Empfehlungen aus der Genehmigungsverfügung vom 22.02.2008 zur Haushaltssatzung
2008 werden weiter aufrecht erhalten.
Die Verfügung vom 17.12.2008 ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.