Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet nach

§ 114 g HGO der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

Entsprechend den Meldungen der Fachabteilungen erfolgten in der Zeit vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2008 keine Entscheidungen hinsichtlich überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen.