Beschluss: Kenntnis genommen

Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas

 

übergibt eine Kopie der Verordnung des Landes Hessen zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008.

 

Er weist darauf hin, dass es Aufgabe des Jugendamtes ist, sicherzustellen, dass die Vorgaben des Landes bezüglich der personellen Besetzung, des Fachkräftegebotes und der Gruppenstärken durch die Träger von Kindertageseinrichtungen eingehalten werden.

 

§ 3 Abs. 4 der Verordnung weist dem örtlichen Jugendamt auch die abschließende Zuständigkeit zu bezüglich eventueller Personalanpassungen bei schwachem Nachmittagsbesuch.

 

Losgelöst von der sich aus § 3 Abs. 5 ergebenden „Übergangsklausel“ werden die Fachkräfte der Abt. Familienförderung, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig ist für die Umsetzung dieser Aufgabe, im Zuge ihrer Beratungsleistungen bereits jetzt versuchen, eine verbesserte Personalausstattung in den Einrichtungen zu erreichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass im Landkreis erreichte und erforderliche Standards bzgl. Bereitstellung von Vorbereitungszeiten sowie der Gewährung von Fortbildung für Fachkräfte der (anteiligen) Freistellung der Leitungskräfte in Einrichtungen für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben auch weiter beibehalten werden. Hierzu treffe die Verordnung der Landesregierung, im Gegensatz zu den Empfehlungen des Kreises bzgl. der „Bedarfsplanung und Qualitätssicherung für die Tagesbetreuung von Kindern in Tageseinrichtungen“ (KT-Beschluss vom 25.09.2006, Nr. 1411-2006) keine Aussagen. Zu fürchten sei allerdings, dass versucht werden könnte, die Vorgaben bzgl. personeller Besetzungen (§ 1 Abs. 2 der VO) hierdurch zu erreichen. Dies wäre mit Blick auf das angestrebte Ziel einer qualitativen Verbesserung der Arbeit von Kindertagesbetreuungseinrichtungen aber zweifellos kontraproduktiv.

 

Kindertageseinrichtungen wurden zusätzliche Aufgaben im Bereich der Wahrnehmung des Bildungsauftrages zugewiesen. Festzustellen sei auch, dass Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen verstärkt Leistungen erbringen, um Sozialisationsdefizite in Familien und die Eingliederung von Kindern mit Migrationshintergrund zu erreichen.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten führt das Hessische Sozialministerium in seiner Pressemitteilung vom 19.12.2008 aus, die Städte und Gemeinden finanziell unterstützen zu wollen, um die Verbesserung der Qualität der Kindertagesstätten gemeinsam mit den Kommunen schnell voran zu bringen. Aus der Mitteilung ergibt sich weiter, dass zunächst der Haushalt 2009 beschlossen werden müsse, damit das Land tatsächlich auch einen finanziellen Anteil zu den Gesamtkosten beitragen kann. Aus diesem Grund gelte die Mindestverordnung auch erst ab dem 01.09.2009.

 

Es muss abgewartet werden, ob auch die Abwicklung dieser finanziellen Transverleistungen, ähnlich wie im „BAMBINI-Programm“ und anderen Investitionsprogrammen unter Einbeziehung der Jugendämter erfolgen und für diese daher erneut Mehrarbeit mit sich bringen wird.