Beschluss: ungeändert beschlossen

I.                   Der Kreisausschuss

nimmt von dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2002, der den Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 mit Anhang und Lagebericht umfasst, zur Kenntnis und legt dies dem Kreistag gem. §§ 30 Ziff. 8 und 52 Abs. I HKO vor

 

II.                Der Kreisausschuss beschließt:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.      Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2001 wird mit den genannten Änderungen beschlossen. Die Nettoposition B wird nunmehr mit einem Betrag von 112.364.840,75 € festgestellt.

2.      Der Jahresabschluss für das Jahr 2002, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), Anhang sowie Lagebericht für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss 2002 schließt mit einem Fehlbetrag von 3.432.998,82 € ab. Aus dem Vorjahr besteht ein Verlustvortrag in Höhe von 2.939.595,10 €, 1.406.612,23 € werden der ÖPNV-Rücklage zugeführt und 2.650.427,81 € der Rücklage aus außerordentlichen Gewinnen, woraus sich ein Bilanzverlust von 10.429.533,96 € ergibt.

3.      Der Konzernanhang und der Beteiligungsbericht für das Jahr 2002 werden gebilligt.

4.      Dem Kreisausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2002 gemäß § 52 HKO in Verbindung mit § 114 HGO Entlastung erteilt.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.