Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt derzeit ca. 360 Personen Leistungen, für die wir keine Erstattungsleistungen des Landes Hessen mehr erhalten.

Damit hat sich die Zahl dieser Personen in den ersten neun Monaten mehr als verdoppelt.

 

Es handelt sich in der Regel um Personen, deren Asylverfahren schon seit mehr als zwei Jahren negativ rechtskräftig abgeschlossen wurde und die sich immer noch im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufhalten. Diese Personen sind im Besitz einer Duldung und können derzeit aus den verschiedensten Gründen nicht in ihr Herkunftsland zurück geführt werden.

 

Hauptgrund hierfür ist, dass in den meisten Fällen die erforderlichen Passpapiere nicht vorliegen. Die geduldeten ausländischen Flüchtlinge wirken entweder bei der Passbeschaffung nicht mit, oder das Konsulat des Heimatlandes ist noch mit der Prüfung beschäftigt, ob der Antragsteller überhaupt Bürger des entsprechenden Landes ist.

 

Im Laufe dieses Jahres war festzustellen, dass viele der abgelehnten ausländischen Flüchtlinge auf das neue Zuwanderungsgesetz und hier insbesondere auf eine evtl. kommende Altfallregelung gehofft haben. Diese Hoffnung wird anscheinend nicht erfüllt, da nach derzeitigem Kenntnisstand eine Altfallregelung nicht kommen wird.

 

Von den 360 Personen, die derzeit bei uns im Leistungsbezug stehen, haben nur neun Personen Erwerbseinkommen.

 

Denkbar wäre es, dass die Anzahl der Personen, für die wir keine Leistungen mehr erhalten, im Jahr 2005 stärker ansteigt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorrangprüfung im Rahmen der Erteilung einer Arbeitserlaubnis dazu führen wird, dass Personen mit einer Duldung keine Arbeitserlaubnis erhalten können.

 

In den letzten sechs Wochen ist eine neue Entwicklung festzustellen. Unsere Ausländerbehörde ist vermehrt für unerlaubt eingereiste Ausländer zuständig, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufgegriffen werden.

Da unsere Ausländerbehörde diesen Personen eine Duldung ausstellt, sind wir als Flüchtlingsamt für die Unterbringung und Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Für die unerlaubt Eingereisten und aufgegriffenen Ausländer erhalten wir ab dem 01.01.2005 für die Dauer von 2 Jahren die Erstattungspauschale des Landes Hessen. Derzeit erhalten wir diese Pauschale nicht, die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Landkreises.

 

Das neue Zuwanderungsrecht bietet in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes die Möglichkeit, dass die Bundesländer eine Härtefallkommission einrichten. Diese Härtefallkommission könnte für einige ausländische Flüchtlinge und Familien ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland bringen. Das Land Hessen beabsichtigt nicht, eine solche Härtefallkommission einzurichten. Folge hiervon wird sein, dass der Personenkreis der Ausländer, die über eine Duldung verfügen und nicht in ihr Heimatland ausreisen wollen/können, auch in Zukunft größer werden wird.