Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek gibt den Kreisbeigeordneten den Beschluss des Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 29.11.2004 zur "Krankenhausfinanzierung - Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz" zur Kenntnis:

 

1.  Das Präsidium das Deutschen Landkreistages teilt die Auffassung von Bundestag und Bundesrat, dass der gegenwärtige Entwicklungsstand des DRG-Systems noch nicht die notwendige Reife für einen ökonomischen Einsatz bei der Krankenhausfinanzierung hat. Um den Einstig mit einem noch nicht ausreichend an die Leistungsstrukturen der Krankenhäuser angepassten Fallpauschalensystem entsprechend abzufedern, sollte die Konvergenzphase (budgetneutrale Phase) auf fünf Schritte bzw. vier Jahre mit einem flachen Einstiegswinkel und den Konvergenzstufen 10%, 20%, 20%, 25%, 25% verlängert werden. Insoweit schließt sich das Präsidium dem im Vorstand der DKG gefundenen und vom Bundesrat übernommenen Kompromiss an.

 

2.  Die Einführung einer Kappungsgrenze wird wegen der Verschiebung der Belastungen auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung abgelehnt

 

Sachverhalt:

 

Infolge der GKV-Gesundheitsreform 2000 wird die Finanzierung von allgemeinen Krankenhausleistungen auf ein DRG-basiertes Fallpauschalensystem umgestellt. Nach dem Start im Jahr 2003 mit einem Optionsmodell und der freiwilligen Teilnahme der Krankenhäuser an der DRG-Fallpauschalen-Finanzierung geht 2004 das erste Jahr mit einer Pflichtteilnahme und budgetneutralen Abrechnung auf der Basis von DRG-Fallpauschalen am 31. Dezember 2004 zu Ende. Das DRG-Finanzierungssystem ist vom Gesetzgeber als lernendes System konzipiert, Erfahrungen und Erkenntnisse aus den aktuellen Entwicklungen des Systems sollen unmittelbar in die Kodifizierung einfließen.

 

Qualitativ verbesserter Fallpauschlen-Katalog 2005

 

Der erste bundeseinheitliche Entgeltkatalog noch auf der Basis australischer DRGs wurde im Jahr 2004 erstmals angepasst. Der neue DRG-Katalog für das Jahr 2005, der erstmals zwischen DKG und Krankenkassenverbänden vereinbart werden konnte, wurde infolge einer vollkommenen Überarbeitung des bisherigen Entgeltkataloges auf der Grundlage einer wesentlich verbreiterten Datenbasis entwickelt. An der Lieferung von Kalkulationsdaten haben sich zum einen vermehrt Krankenhäuser der Maximalversorgung beteiligt, zum anderen sind 2,5 Millionen Krankenhausfälle ausgewertet worden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die neuen DRG-Fallpauschalen die Versorgungsstrukturen in den deutschen Krankenhäusern, insbesondere die Hochleistungsmedizin und die Komplexleistungen, wesentlich besser als bisher abbilden. Dies wird zur Folge haben, dass das bisher entstandene Bild von Gewinnern und Verlieren durch die DRG-Fallpauschalen-Abrechnung sich stark verändern wird. Krankenhäuser und Hochleistungsmedizin werden besser als bisher abschneiden, während der Case-Mix-Index von Häusern der Grund- und Regelversorgung sinken wird.

 

Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz

 

Mit dem Fallpauschalengesetz 2002 wurde der Einstieg in das neue Entgeltsystem näher ausgestaltet, insbesondere die budgetneutrale Phase in den Jahren 2003 und 2004 sowie die stufenweise Angleichung der Krankenhaus-Budgets an ein landeseinheitliches Preisniveau vom 1. Januar 2005 bis 1. Januar 2007 auf zwei Jahren und drei gleichgroße Konvergenzschritte festgelegt. Das nun am 28. Oktober 2004 vom Bundestag beschlossene Gesetz enthält im Wesentlichen eine Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr mit vier Konvergenzschritten und jährlichen Konvergenzstufen von 15%, 25%, 30% und 30%. Daneben wird die Ausbildungsfinanzierung mit verbindlichen landeseinheitlichen Pauschalbeträgen je Ausbildungsplatz neu geregelt, die Korrektur des landesweiten Basisfallwertes zugelassen und eine Ausgleichzahlung für die sich am Kalkulationsverfahren der DRG-Fallpauschale beteiligenden Krankenhäuser möglich.

 

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 24. September 2004 die Verlängerung der Konvergenzphase um zwei Jahre mit fünf Konvergenzschritten und Konvergenzstufen von 10%, 20%, 20%, 25%, 25% und zusätzlich die Einführung einer Kappungsgrenze von jährlich 1% des Ausgangswertes gefordert. Im 2. Durchgang hat der Bundesrat am 2. November 2004 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen mit der Begründung, dass das vom Bundestag beschlossene Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz das Ziel nicht erreichen kann, die fehlsteuernden Wirkungen eines noch nicht optimal an die Leistungsstrukturen angepassten Fallpauschalensystems hinreichend abzufedern, Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das deutsche Fallpauschalensystem noch Zeit braucht zu seiner weiteren Entwicklung.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.