Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek übergibt die LWV-Broschüre „wir über uns“ sowie ein gemeinsames Schreiben des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages vom 02.11.2004 an die Hessische Sozialministerin und teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Anhebung des Hebesatzes von 14,99 Prozentpunkten auf 16,7 Prozentpunkte führt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zu einer Mehrbelastung bei der Umlage an den LWV im Jahre 2005 von 5,1 Mio €. Das hat offensichtlich weniger mit den Einrichtungen zu tun, die der LWV betreibt. Denn zumindest die psychiatrischen Kliniken belasten nach Aussage des LWV nicht die Verbandsumlage.

 

Die defizitäre Entwicklung – so die LWV-Broschüre – beruht auf den Aufgaben, die der LWV als überörtlicher Sozialhilfeträger hat. Rund 76 % der Sozialhilfeausgaben entfallen auf die Eingliederungshilfe für Behinderte. Nach den Angaben des LWV sind die Kosten für die Eingliederungshilfe in den letzen 8 Jahren kontinuierlich gestiegen. Grund hierfür dürfte vor allem der Fallzahlanstieg sein, wobei ein Ende dieser Entwicklung derzeit nicht abzusehen ist.

 

Wenn man bedenkt, dass der LWV für die teilstationären und stationären Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständig ist, während die ambulanten Maßnahmen Sache der örtlichen Sozialhilfeträger sind, wird deutlich, wo das Problem liegt. Da die Bevölkerung insgesamt in  Hessen nicht wächst und da sich der Anteil der Behinderten allmählich verstetigt, kann der Fallzahlanstieg im teilstationären und stationären Bereich nur etwas damit zu tun haben, dass nicht sämtliche örtlichen Sozialhilfeträger in gleicher Weise bemüht sind, die ambulante Betreuung von Behinderten zu forcieren.

 

Auf diese Problematik weisen der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag in einem gemeinsamen Schreiben vom 02.11.2004 an die Hessische Sozialministerin hin. Auch dem Sozialamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die Tendenz, Behinderte eher in teilstationären und stationären Einrichtungen unterzubringen, anstatt sie ambulant zu betreuen, bekannt. Es gibt aber noch einen weiteren Grund für die Kostensteigerungen bei der Eingliederungshilfe speziell beim LWV. Für inzwischen älter gewordene Behinderte hat es nicht die Integrationsbemühungen gegeben, die für die jüngeren Behinderten heute selbstverständlich sind. Behinderte, die keine Integration im Kindergarten- und Schulalter erlebt haben, die nicht ausreichend auf einen Werkstattbesuch vorbereitet worden sind und stattdessen zu Hause gehalten worden sind, sind, wenn die Angehörigen für eine weitere Betreuung zu alt geworden oder gestorben sind, auf ein Leben im Betreuten Wohnen nicht vorbereitet. Die einzige Alternative für sie ist dann die Heimunterbringung.

 

Aus all diesen Gründen sind die Bestrebungen des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages, alle Hilfearten in der Eingliederungshilfe bei den örtlichen Sozialhilfeträgern zusammenzufassen, zu begrüßen. Zwar wird die Gesamtzahl der Behinderten dadurch nicht verändert, es besteht bei einer Aufgabenverlagerung jedoch die Chance, dass pro Hilfefall jeweils nur die angemessene und kostengünstigste Versorgung geleistet wird. Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg hätte eine derartige Reform mit Sicherheit finanzielle Vorteile, da sich dessen Sozialamt schon immer an dem angemessenen Bedarf für den jeweiligen Behinderten orientiert und nicht nach fiskalischen Aspekten entschieden hat Von einem Wegfall oder zumindest einer erheblichen Senkung der Verbandsumlage kann der Landkreis Darmstadt-Dieburg daher nur profitieren.

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.