Sitzung: 21.02.2005 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Landrat Jakoubek berichtet,
dass er vom Leiter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt mit Schreiben vom 23.11.2004 zum Sachstand des Ausbaus der B26 zwischen Dieburg und Babenhausen wie folgt informiert wurde:
"Bezüglich Ihrer Anfrage zum Stand des
Raumordnungsverfahrens für den Ausbau der B26 zwischen Dieburg und Babenhausen
geben Sie mir bitte Gelegenheit, etwas ausführlicher zu antworten.
Im Januar diesen Jahres hatten wir die letzte
Arbeitskreissitzung zum Ausbau der B26. Bei der damaligen Sitzung wurde die von
uns erarbeitete Planung und ihre Auswirkungen auf Natur und Raum vorgestellt.
Die Projektdarstellung beinhaltete auch Arbeitsaufträge aus vorherigen
Arbeitskreissitzungen, die es galt abzuarbeiten. In einer Schlussabfrage wurde
von allen Beteiligten kein Ergänzungsbedarf gesehen und wir alle gingen davon
aus, dass wir uns mit dem nächsten Verfahrensschritt auseinandersetzen könnten.
Nun galt es zu klären, ob auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
gänzlich verzichtet werden kann bzw. ob zumindest ein vereinfachtes Verfahren
(Abweichungsverfahren) ausreichend ist.
Diese Einschätzung lag aus meiner Sicht deshalb nahe,
weil mit dem Ausbau der B26 an Ort und Stelle lediglich die Verbreiterung einer
vorhandenen Straße mit ihren Knotenpunkten beabsichtigt ist. Die Frage der
raumordnerischen Bewertung des Projekts, wie sie sonst im Raumordnungsverfahren
abgearbeitet werden muss, hat sich daher aus meiner Sicht nicht unbedingt
aufgedrängt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt als Verfahrensträger
ist meiner Auffassung - die von den meisten anwesenden Arbeitskreismitgliedern
geteilt wurde - leider nicht gefolgt und sah die Notwendigkeit eines
ordentlichen Raumordnungsverfahrens für gegeben an. Das Regierungspräsidium
rechtfertigte diese Einschätzung mit der Tatsache, dass die planfreien
Knotenpunkte eine landesplanerische Beurteilung erfordern. In einem weiteren
Gespräch Anfang des Jahres zwischen dem Regierungspräsidium und dem ASV
Darmstadt konnte keine Vereinfachung der Sachlage erzielt werden. Von Februar
bis August mussten durch uns die umfangreichen Unterlagen, wie sie für das
Verfahren üblich sind, zusammengestellt werden.
Im August 2004 haben wir dem Regierungspräsidium vorab
einen Entwurf der Raumordnungsunterlagen für den Ausbau der B26 zur Verfügung
gestellt, um den inhaltlichen Umfang und die sachgerechte Darstellung im
Vorfeld prüfen zu lassen, bevor wir die insgesamt ca. 150 Exemplare
vervielfältigen. Bei dieser üblichen Prüfung ergab sich unter anderem ein
Punkt, der die Einleitung des Verfahrens seither verzögert hat.
Das Regierungspräsidium sieht die Notwendigkeit, wegen
der Verkleinerung des "Regionalen Grünzuges" entlang der
Ausbaumaßnahmen, den regionalen Grünzug an anderer Stelle zu erweitern. Leider
wurde diese Anforderung erst nach Fertigstellung der Raumordnungsunterlagen
erhoben. Thematisch wäre es sehr hilfreich gewesen, diesen Punkt frühzeitig, in
einer früheren Arbeitskreissitzung mitgeteilt zu bekommen, um projektbegleitend
geeignete Flächen zu erkunden und diese mit den Arbeitskreismitgliedern zu diskutieren
und gemeinsam festzulegen. Nachdem wir dies Ende September mitgeteilt bekommen
haben, wurde von uns erneut das Gespräch im Oktober beim Regierungspräsidium
gesucht, um die Hintergründe für die sehr spät formulierte Forderung zu
erfahren und um eine praktikable, zeitunkritischere Lösung zu erzielen. Das
Regierungspräsidium besteht jedoch auf seiner Forderung und sieht auch keinen
Ermessensspielraum aufgrund landesrechtlicher Vorgaben.
Seit diesem Zeitpunkt werden von uns geeignete Flächen
zur Erweiterung des regionalen Grünzuges erkundet. Dies erweist sich deshalb
als schwierig, weil bereits der Bereich um Dieburg und Babenhausen fast
komplett als regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Wir suchen derzeit
bundeseigene Flächen für die Ausweitung des regionalen Grünzuges. Wenn diese
Flächen allerdings nicht ausreichen, sind wir gezwungen zusätzlich Flächen der
Städte und Gemeinden vorzuschlagen. Das Regierungspräsidium geht in einer
ersten Einschätzung davon aus, dass der regionale Grünzug durch unsere
Baumaßnahme um 30 ha zu erweitern ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen zur
B26 den derzeitigen Sachstand und die Problembereiche verständlich machen. Ich
gehe derzeit davon aus, dass die Vorschläge zur Gebietsausweisung des
regionalen Grünzuges spätestens im Januar abgeschlossen sind und wir dann
hoffentlich den Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens für den Ausbau
der B26 stellen können."
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.