Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet,

 

dass er vom Leiter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt mit Schreiben vom 23.11.2004 zum Sachstand des Ausbaus der B26 zwischen Dieburg und Babenhausen wie folgt informiert wurde:

 

"Bezüglich Ihrer Anfrage zum Stand des Raumordnungsverfahrens für den Ausbau der B26 zwischen Dieburg und Babenhausen geben Sie mir bitte Gelegenheit, etwas ausführlicher zu antworten.

 

Im Januar diesen Jahres hatten wir die letzte Arbeitskreissitzung zum Ausbau der B26. Bei der damaligen Sitzung wurde die von uns erarbeitete Planung und ihre Auswirkungen auf Natur und Raum vorgestellt. Die Projektdarstellung beinhaltete auch Arbeitsaufträge aus vorherigen Arbeitskreissitzungen, die es galt abzuarbeiten. In einer Schlussabfrage wurde von allen Beteiligten kein Ergänzungsbedarf gesehen und wir alle gingen davon aus, dass wir uns mit dem nächsten Verfahrensschritt auseinandersetzen könnten. Nun galt es zu klären, ob auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gänzlich verzichtet werden kann bzw. ob zumindest ein vereinfachtes Verfahren (Abweichungsverfahren) ausreichend ist.

 

Diese Einschätzung lag aus meiner Sicht deshalb nahe, weil mit dem Ausbau der B26 an Ort und Stelle lediglich die Verbreiterung einer vorhandenen Straße mit ihren Knotenpunkten beabsichtigt ist. Die Frage der raumordnerischen Bewertung des Projekts, wie sie sonst im Raumordnungsverfahren abgearbeitet werden muss, hat sich daher aus meiner Sicht nicht unbedingt aufgedrängt.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt als Verfahrensträger ist meiner Auffassung - die von den meisten anwesenden Arbeitskreismitgliedern geteilt wurde - leider nicht gefolgt und sah die Notwendigkeit eines ordentlichen Raumordnungsverfahrens für gegeben an. Das Regierungspräsidium rechtfertigte diese Einschätzung mit der Tatsache, dass die planfreien Knotenpunkte eine landesplanerische Beurteilung erfordern. In einem weiteren Gespräch Anfang des Jahres zwischen dem Regierungspräsidium und dem ASV Darmstadt konnte keine Vereinfachung der Sachlage erzielt werden. Von Februar bis August mussten durch uns die umfangreichen Unterlagen, wie sie für das Verfahren üblich sind, zusammengestellt werden.

 

Im August 2004 haben wir dem Regierungspräsidium vorab einen Entwurf der Raumordnungsunterlagen für den Ausbau der B26 zur Verfügung gestellt, um den inhaltlichen Umfang und die sachgerechte Darstellung im Vorfeld prüfen zu lassen, bevor wir die insgesamt ca. 150 Exemplare vervielfältigen. Bei dieser üblichen Prüfung ergab sich unter anderem ein Punkt, der die Einleitung des Verfahrens seither verzögert hat.

 

Das Regierungspräsidium sieht die Notwendigkeit, wegen der Verkleinerung des "Regionalen Grünzuges" entlang der Ausbaumaßnahmen, den regionalen Grünzug an anderer Stelle zu erweitern. Leider wurde diese Anforderung erst nach Fertigstellung der Raumordnungsunterlagen erhoben. Thematisch wäre es sehr hilfreich gewesen, diesen Punkt frühzeitig, in einer früheren Arbeitskreissitzung mitgeteilt zu bekommen, um projektbegleitend geeignete Flächen zu erkunden und diese mit den Arbeitskreismitgliedern zu diskutieren und gemeinsam festzulegen. Nachdem wir dies Ende September mitgeteilt bekommen haben, wurde von uns erneut das Gespräch im Oktober beim Regierungspräsidium gesucht, um die Hintergründe für die sehr spät formulierte Forderung zu erfahren und um eine praktikable, zeitunkritischere Lösung zu erzielen. Das Regierungspräsidium besteht jedoch auf seiner Forderung und sieht auch keinen Ermessensspielraum aufgrund landesrechtlicher Vorgaben.

 

Seit diesem Zeitpunkt werden von uns geeignete Flächen zur Erweiterung des regionalen Grünzuges erkundet. Dies erweist sich deshalb als schwierig, weil bereits der Bereich um Dieburg und Babenhausen fast komplett als regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Wir suchen derzeit bundeseigene Flächen für die Ausweitung des regionalen Grünzuges. Wenn diese Flächen allerdings nicht ausreichen, sind wir gezwungen zusätzlich Flächen der Städte und Gemeinden vorzuschlagen. Das Regierungspräsidium geht in einer ersten Einschätzung davon aus, dass der regionale Grünzug durch unsere Baumaßnahme um 30 ha zu erweitern ist.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen zur B26 den derzeitigen Sachstand und die Problembereiche verständlich machen. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Vorschläge zur Gebietsausweisung des regionalen Grünzuges spätestens im Januar abgeschlossen sind und wir dann hoffentlich den Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens für den Ausbau der B26 stellen können."

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.