Nachtrag: 20.08.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

a)      Der Erweiterung des Betreuungsangebotes der Betreuenden Grundschulen in Roßdorf und Gundernhausen ab 01.08.2008 wird zugestimmt.

b)      Die durch die Erweiterung des Betreuungsangebotes entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von ca. 42.000,00 € werden gemäß § 114 g HGO auf der Kostenstelle 340100 unter der Kontenobergruppe 63 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt bis zur Verabschiedung des 2. Nachtrags durch Mehrerträge aus Elternbeiträgen und Zuweisungen der Gemeinde Roßdorf sowie durch Einsparungen beim Produkt P351-908 in der KOG 78.

 

c)      Die Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 12.03.2007 wird wie folgt geändert.

 

Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die

„Betreuenden Grundschulen“

an Schulen im

Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Auf Grund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S 674), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S 54) sowie der Bestimmung des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 27.07.2005 (GVBl. I S 574) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am ………... folgende Änderungssatzung beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 2 Abs. 1 Ziffer 1.12. und Ziffer 1.13. erhalten folgende Fassung:

 

1.12.    Gundernhäuser Schule, Roßdorf

            für die Betreuung von 07.00 – 14.00 Uhr:                     70,00 Euro

 

1.13.        Rehbergschule, Roßdorf

            für die Betreuung von 07.00 – 14.00 Uhr:                     70,00 Euro

            für die Betreuung von 07.00 – 16.30 Uhr:                     100,00 Euro

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2008 in Kraft.