Nachtrag: 06.12.2004
Sitzung: 06.12.2004 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0388-2004
Landrat Jakoubek teilt in Beantwortung der Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit:
Nr. |
Seite |
Frage |
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Vorbericht |
Gibt es eine Liste freiwilliger Leistungen? |
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Nein. |
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Bereich 1 |
1. |
12 |
2,13 % Kreisumlageanteil: Warum sind hier keine Erträge gebucht? (Immerhin 4,8137 Mio. €) Gegenbuchung müsste auf S. 33 gemacht sein. Warum nicht? |
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Die Vereinnahmung der Kreisumlage erfolgt zentral bei P
220-901. |
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Bereich 2 |
2. |
13 |
KOG 67: 9.000 € für rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung – wofür? KOG 79: IVM GmbH – ab wann Gesellschaft mit welchen Kosten? Beschluss? |
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KOG 67 Es handelt sich um vorsorgliche Ansätze, damit
kurzfristig aus Beschlussempfehlungen für Gremien der Beteiligungen
resultierender Beratungsbedarf als Gesellschafter/Mitglied dieser
Beteiligungen befriedigt werden kann. Auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten
mit Beteiligungen (aktuell: Schadensersatzforderungen gegenüber dem
ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Seniorendienstleistung Gersprenz gGmbH)
werden aus diesem Etat bestritten. KOG 79 Bis zum 30. April 2005 besteht die Zahlungspflicht
(4/12) gegenüber der bestehenden Vorbereitungsgesellschaft basierend auf
deren vom Kreistag beschlossenen Gesellschaftsvertrag. Bezüglich der sogenannten
"ivm-Zielgesellschaft" (=Gesellschaft auf Dauer) haben der
Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der Vorbereitungsgesellschaft
für eine Gesellschaft für integriertes Verkehrsmanagement (ivm) in ihren
Sitzungen am 10. November 2004 einstimmig beschlossen, den Gesellschaftern
die Gründung einer unbefristeten Gesellschaft zu empfehlen. Gleichzeitig
haben sich die Gremien auf einen Gesellschaftsvertrag, eine
Aufgabenbeschreibung und eine einheitliche Beschlussvorlage für die
Vertretungskörperschaften verständigt. Diese wird nun umgehend den künftigen
Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden, damit entsprechende Beschlüsse
gefasst werden können. Der Umlagesatz der Kreise und kreis-freien Städte soll
unverändert gegenüber der Vorbereitungsgesellschaft bei 0,13 € je Einwohner
und Jahr liegen (Summe Landkreis Darmstadt-Dieburg: rund 37.000 €). Im Hinblick darauf, dass die Vorbereitungsgesellschaft
zum 30. April 2005 vertragsgemäß endet, ist von deren Aufsichtsrat eine
Gründung der neuen Gesellschaft bereits Anfang Februar 2005 vorgesehen,
Betriebsstart soll dann am 1. Mai 2005 sein. Die Gesellschafter wurde gebeten, nach Möglichkeit die
Gremienbeschlüsse so zu fassen, dass Anfang Februar ein Beitritt möglich ist.
Da dieser Zeitplan bei den meisten Körperschaften bereits jetzt objektiv
nicht realisierbar ist, soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, am 2.
Mai 2005 der Gesellschaft noch beizutreten. Vorsorglich wurde zwischenzeitlich die ivm-Vorbereitungsgesellschaft
gebeten, eine Gründung erst Ende Februar 2005 vorzusehen, damit entsprechende
Beschlüsse des Kreistages Darmstadt-Dieburg vorliegen. Die Beschlussfassung
ist in der ersten Kreistagssitzung 2005 vorgesehen. |
3. |
22 |
Wann werden Erträge aus der Sozialstiftung in welcher Höhe erwartet? Wo werden diese verbucht? |
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Im Frühjahr erfolgt eine Sitzung des Stiftungsrates, in
dem über die Ausschüttung beschlossen wird. Bei Kostenstelle 203999. |
4. |
26 |
Wie ist die Laufzeit des Vertrages für das Frauenhaus Münster? |
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Der Vertrag endet zum 31.12.2005 und verlängert sich
automatisch für weitere 5 Jahre, sofern keine Kündigung erfolgt. |
5. |
27 |
Ab wann wird das Revisionsamt voraussichtlich kostendeckend arbeiten? |
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Die durchgeführte Gebührenkalkulation für das Wj. 2004
basiert auf einem errechneten Personal- und Sachkostenaufwand von 963.500,00
EUR. Wie aus der beiliegenden Gebührenberechnung zu ersehen
ist, belaufen sich die zu erwartenden Gebühren bei einer Festsetzung auf
325,00 EUR pro Tag/Prüfer auf 975.084,50 EUR. Eine Kostendeckung ist somit
erreicht. Bei den Ansätzen in den Wirtschaftsplänen -Kostenstelle
214; KOG 50/51 Umsatzer- löse und Erträge aus Verwaltungstätigkeit- handelt es
sich lediglich um die Ansätze für die Erträge aus der externen
Prüfungstätigkeit (Städte, Gemeinden, Verbände etc). Die Erträge für die
interne Prüfungstätigkeit (Landkreis) werden derzeit noch nicht
berücksichtigt, so dass eine Kostendeckung im Wirtschaftsplan nicht direkt
ersichtlich ist. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2004 werden wir
die Prüfungsgebühren anhand des tatsächlichen Aufwandes neu berechnen. (siehe weitere Anlage) |
6. |
33 |
KOG 65: Warum und durch was steigen die Abschreibungen? |
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Durch neue Investitionen, wie z.B. Kreishaus Kranichstein. |
7. |
36 |
Bilanzgewinn Sparkassen: Differenz 2003 – 2004 – 2005 erläutern. |
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In den Jahren 2003- 2004 wurden unterschiedliche Ausschüttungen
beschlossen. Für 2005 wird mit dieser Ausschüttung gerechnet. |
8. |
33 – 38 |
Worauf basiert der Gemeinkostenanteil der Kostenstelle 220 001? |
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Dieser wird nach dem Personalkostenschlüssel für diese
Kostenstelle ermittelt. |
9. |
36 – 39 |
Warum sind Verwaltungskostenanteile für Eigenbetriebe in unterschiedlichen Kostenstellen veranschlagt? |
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Die Verwaltungskostenanteile werden dort veranschlagt,
wo sie entstehen. |
10. |
42 u. a. |
An welche Vereine und Verbände zahlt der Kreis jeweils welchen Betrag? |
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Die Vereine und Verbände, denen der Landkreis angehört,
was diese leisten und welcher Beitrag zu leisten ist, lässt sich unmittelbar
dem Beteiligungsbericht 2002 entnehmen. Wesentliche Änderungen sind nicht
bekannt. |
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Bereich 3 |
11. |
60 |
KOG 60: Bitte um Erläuterungen, auch im Vergleich zu 2004; insbesondere die Reduzierung in der ersten Position der Erläuterung. |
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Das Konzept „Multimediale Schule“ ist zum Jahresende
2004 abgeschlossen. Im Wj. 2005 sind für
notwendige Ergänzungen und Vernetzungen nochmals 50.000 € vorgesehen.
Für Arbeitsmaterialien in der Werkstatt von Servicekräften und Technikern
sind 11.000 € eingeplant. Reduzierung von 260.000 € auf 61.000 €. |
12. |
148-158 |
Auf welcher Grundlage sind die Gemeinkostenanteile ermittelt? |
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Dieser wird nach dem Personalkostenschlüssel für diese
Kostenstelle ermittelt. |
13. |
154 |
Bei der Kurzbeschreibung ist „Mathematik“ gesondert aufgeführt. – Warum? |
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Die Beschreibung des Produktes P 343-906 entstammt der Statistik des Deutschen
Volkshochschulverbandes (DVV-Statistik). Da die VHS derzeit keine Mathematik-Kurse im Angebot hat, könnte dieser Begriff in der Kurzbeschreibung auch entfallen. |
14. |
159 |
KOG 68: Woher rührt die Erhöhung? |
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Alle zwei Jahre wird der „Georg-Christoph-Lichtenberg-Preis“
verliehen. Im Jahr 2005 steht wieder eine Preisverleihung (Kunstpreis) an.
Aus diesem Grund ist der Ansatz bei der KOG 68 höher als der Ansatz für das
Jahr 2004. Die Kosten für das Preisgeld und den Durchführungsprozess werden
mit € 9.000 veranschlagt. |
15. |
161 (179, 189, 193, 198, 258), |
KOG 68: Warum werden Reise-, Handy- und Portokosten nicht mehr den Kostenstellen zugeordnet? |
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Um eine bessere Etatüberwachung zu erreichen. |
16. |
163 |
KOG 78: Auf welcher Grundlage werden Projekte beendet bzw. neue Projekte aufgenommen? Welche Projekte wurden beendet und welche wurden neu aufgenommen? Wer sind die freien Träger der Jugendhilfe? |
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Gemäß den Paragrafen 29 und 41 der Hessischen
Landkreisordnung werden Projekte durch Kreisausschuss oder Kreistag
initiiert. Gleiches gilt für deren Beendigung, es sei denn, der
Projektpartner 'steigt' aus einem Projekt aus. Es wurden im letzten Jahr keine Projekte beendet. Die
Projekte Jugendberufshilfe, projektorientierte Schulsozialarbeit und
Suchtprävention wurden in den letzten Jahren auf der Basis entsprechender
Kreistagsbeschlüsse geschaffen. Zielsetzungen und Einzelaktivitäten wurden in
den zuständigen Fachausschüssen kommuniziert. Bei der Maßnahme der Jugendberufshilfe im St.
Josephshaus handelt es sich um eine Einzelfallhilfe gem § 13 SGB VIII. Bei den nach einem entsprechenden KA-Beschluss für das Jahr 2004 auf der Basis eines Vorschlages des Jugendhilfeausschusses begünstigten freien Trägern handelt es sich um den Sozialkritischen Arbeitskreis Darmstädter Bürger, den Internationalen Bund für Sozialarbeit, den Verein Mäander und den Verein 'Kipf' aus Pfungstadt. Weiter begünstigt ist der Verein Wildwasser, mit dem ein Leistungsvertrag besteht. |
17. |
165 |
KOG 87: Wer führt die Beratungen durch? |
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Der Soziale Dienst des Jugendamtes im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht in familiengerichtlichen Verfahren aus § 49 a FGG, bzw §§
16, 17 und 50 SGB VIII. Beratungsleistungen gem. §§ 16 und 17 SGB VIII werden
auch durch durch die Erziehungsberatungsstellen des Kreises bzw. einige freie
Träger der Jugendhilfe erbracht. |
18. |
168 |
Wie bzw. wo wird die Kostenerstattung des Landes für KiTa-Fachberatung (182 T€) verausgabt? |
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Wie aus der Begründung zu entnehmen ist, handelt es
sich um Personalkostenerstattungen. Diese erfolgen, weil im Rahmen der
Kommunalisierung der Jugendhilfe im Jahr 2002 Aufgaben, die bis dahin durch
das Land in den zentralen Bereichen der Aufsicht und der Beratung und Fortbildung
päd. Fachkräfte in Einrichtungen wahrgenommen wurden, auf die örtlichen
Träger der Jugendhilfe übertragen wurden. Der Landkreis musste hierfür
zusätzliches Personal einstellen und dies dem Land gegenüber auch nachweisen. |
19. |
192 |
Welche Schulgebäude werden immer noch mit Strom beheizt? |
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Gundernhäuser Schule zum Teil Otzbergschule zum Teil Wiebelsbacher Schule komplett Carl-Ulrich-Schule zum Teil |
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Bereich 4 |
20. |
207 |
Welche Betriebskosten entstehen absehbar in 2004 bei den Kreishäusern in Kranichstein und Dieburg im Vergleich zu 2003 bei den Kreishäusern in Darmstadt (Rheinstr.) und Dieburg? KOG 68: Warum werden hier bisher auf die Kostenstellen aufgeschlüsselte Reise-, Handy- und Portokosten jetzt wieder in einer zentralen Kostenstelle zusammengefasst? |
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Eine Antwort ist nach Vorlage der Abschlussrechnungen
möglich. KOG 68: Um eine bessere Etatüberwachung zu
erreichen. |
21. |
208, 213, |
Welche Kosten werden 2005 für SAP-Leistungen insgesamt erwartet (Lizenzen, Beratung, Fortbildung ...)? |
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In diesen Bereichen fallen nachfolgende EDV – Kosten an
: Wartungskosten an SAP 14.208,00 EUR Wartungskosten an KIV 48.160,00 EUR Produktionskosten an KIV 167.688,00 EUR |
22. |
209 |
Gibt es Überlegungen, das Defizit in der Kantine zu verringern, ggf. durch Erhöhung der Kostenersätze für entega-Service? |
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Zur Zeit sehen wir keine Möglichkeiten, das Defizit der
Sozialeinrichtung „Kantine“ zu verringern. |
23. |
213 |
KOG 62 – 64: Warum Anstieg um fast 100.000 €? Wenn die Beiträge zur Unfallversicherung dazu gekommen sind, wo waren diese dann vorher verbucht? |
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Gemäß Auskunft des GVV erhöhen sich die Versicherungen
um 10 %. |
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Bereich 5 |
24. |
230 |
Sind alle Leistungen für den Personenkreis, der weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht (bisher auch Mietzuschuss und besondere Zuschüsse für Anschaffungen etc.) unter diesem Produkt zusammengefasst? |
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Ja. |
25. |
236 ff. |
Warum gibt es die folgenden Sozialleistungen im Wirtschaftsplan nicht mehr:
Die obigen Leistungen waren auch im WP 2004 auf null gesetzt, ebenso für das HH-Jahr 2003, während für 2003 jetzt nachträglich Ist-Beträge angegeben sind. |
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Ab 01.01.2005 gibt es eine Trennung zwischen SGB XII
und SGBII. Leistungen nach dem SGB II erfolgen über den Eigenbetrieb
Kreisagentur für Beschäftigung. |
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Bereich 6 |
26. |
263 |
KOG 67: Wo sind die bisher angefallenen KIV- Gebühren veranschlagt? |
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Die bisherige Veranschlagung erfolgte bei der
Kostenstelle 410001. |
27. |
293 |
KOG 78: Warum bekommt der Touristik Service e. V. Erbach 36.000 € statt bisher 22.640 €? |
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Ø Vorbemerkung:
Eine
dauerhafte Erhöhung der jährlichen Zuwendung von bisher 22.452,-- € auf
36.000,-- € an den Touristik Service e.V. Erbach wurde vom Kreisausschuss
noch nicht beschlossen; eine entsprechende Beschlussvorlage an den
Kreisausschuss erfolgt voraussichtlich per 14.12.2004. Ø Erläuterung
zum angemeldeten Mittelbedarf: Mitglied
im Fremdenverkehrsverband Odenwald, Bergstraße, Neckartal e.V., 64711 Erbach
- seit Nov. 2001 hat er sich umbenannt in Touristik Service
Odenwald-Bergstraße e.V. (TS) - ist der Landkreis gem. Beschluss des
Kreisausschusses vom 07.11.1978. Entsprechend Kreisausschuss-Beschluss vom 19.03.2002
beträgt der zu zahlende Jahresbeitrag 6.150,-- €. Am 06.06.1983 stimmte der
Kreisausschusses der Einrichtung und anteiligen Mitfinanzierung einer
hauptamtlichen Geschäftsführung des TS zu. Gemäß Beschluss vom 14.07.1998
zahlt der Kreis als Kostenanteil dafür alljährlich 20.452,-- €; ebenso wie
die Kreise Bergstraße und Odenwald und anteilig die Stadt Darmstadt. Am 26.04.2001 stellte der
Vorstand fest, dass eine Erhöhung des Personals in der TS-Geschäftsstelle
zwingend notwendig ist, um die Leistungen der Geschäftsstelle weiterhin
aufrecht erhalten zu können. Er beschloss, zum 01.07.2001 eine weitere
Ganztagskraft als AB-Maßnahme vorzusehen. Zur Mitfinanzierung bewilligte der
Kreisausschuss am 16.07.2002 diesbezüglich Zuschüsse für die Jahre 2002 =
3.068,-- €, 2003 = 6.136,-- € und 2004 = 2.191,-- €; gleichermaßen wie die
Kreise Bergstraße und Odenwald sowie anteilig die Stadt Darmstadt. Im Wj. 2004 hätte der LK Da-Di
als Gesamtzuwendung somit 22.643,-- € zu leisten. Am 21.11.2003 beschloss der
TS-Vorstand ·
die Übernahme einer ABM-Kraft ab 01.10.2003
in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis und die
Verlängerung einer zweiten AB-Maßnahme um ein Jahr, ·
zur Deckung dieser Personalkosten die
Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Odenwald um Erhöhung ihrer
jährlichen Finanzierungsumlage ab einschließlich 2004 und die Folgejahre zu
bitten, d.h., die bisherigen Zuwendungen für die TS-Geschäftsstelle von
jeweils 20.452,-- € auf künftig 36.000,-- € bzw. für die Stadt Darmstadt von
7.669,-- € auf 15.500,-- € neu festzusetzen; - für das Wj. 2004 geltend
jeweils unter Verrechnung der zuvor genannten ABM-Kostenanteile. Ab einschließlich dem Wj. 2004 geltend hätte der LK
Da-Di dann als Gesamtzuwendung 36.000,-- € zu leisten. Mit Schreiben vom 28.06.2004 teilt der TS ergänzend
mit, dass das Beschäftigungsverhältnis der zweiten ABM-Kraft bereits zum
31.05.2004 endete, da die Agentur für Arbeit keine Verlängerung bewilligen
konnte und stattdessen der Verband ab
01.06.2004 eine Halbtags-Kraft eingestellt hat, die von der Agentur mit 40 %
im ersten Jahr und 30 % im zweiten Jahr bezuschusst wird. Dem TS gehören als Mitglieder außer dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg ebenso die Kreiskommunen Fischbachtal, Groß-Umstadt,
Modautal, Mühltal und Otzberg an. |
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Investitionsplan |
28. |
296 |
KSt. 340001:
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Ja. Für die Machbarkeitsstudien „Verbesserung der
Ausstattung für das Fach Musik“ und „Bücher für Hauptschüler/innen und
Sonderschüler/innen“. |
29. |
297 |
KSt.: 341004 und 341011: Ist es in Zukunft möglich, im Investitionsplan den Namen der Schulen anzugeben, für die Baukosten eingestellt werden? KSt. 341004: Hergershäuser 2-zügige Grundschule: Warum sind für 2005 keine Mittel eingestellt? Wie geht es weiter mit dem Schulneubau? |
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Es ist möglich in Zukunft den Namen der Schule
anzugeben. KSt. 341004:Hergershäuser Grundschule Im WP 2004 sind Auszahlungen von 815.000,00 €
veranschlagt. Ein Beschluss zur Übertragung würde im Frühjahr 2005 erfolgen. |
30. |
306 |
KSt.: 410001:
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Für 2005 sind 620.000,00 EUR veranschlagt; für die
Folgejahre jeweils 550.000,00 EUR. Diese Ansätze werden benötigt für die Neu
– und Ersatzbeschaffung von Hard – und Software. 150.000,00 EUR sind geplant für Tische, Stühle für
Kreistagsabgeordnete, Kreisausschussmitglieder sowie Verwaltung und Presse Die Medientechnik für den Kreistagssitzungssaal wurde
noch nicht festgelegt. Derzeit erfolgt eine entsprechende Abklärung. |
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.
Anmerkung des Kreistagsbüros:
Die Antworten der Verwaltung sind in kursiver Schrift abgedruckt.