Nachtrag: 06.12.2004

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt in Beantwortung der Anfrage der Fraktion der FDP mit:

 

  1. Beim Produkt P 203-906 ÖPNV i. V. mit P 203-907 Beteiligungsmanagement:
    Auf welcher Rechtslage mit der HEAG basieren der Verlustausgleich KOG 71 (3 300 t€) sowie die Ausgleichszahlung KOG 54 (10 500 €)?

 

Rechtsgrundlage für den Verlustausgleich ist der Defizitabdeckungsvertrag zwischen der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Hessischen Elektrizitäts AG vom 1. Dezember 1995.

 

  1. Wie haben sich die Verluste aus dem Bereich „Staatlicher Landrat“ insgesamt abbauen lassen (s. Einbringungsrede WP 2004)? Mit welchen Verwaltungskostenerstattungen ist künftig zu rechnen?

 

Es wird eine Erhöhung des Gebührenanteiles auf 50 % angestrebt. Das abschließende

            Gespräch mit dem in dieser Angelegenheit mit der Vertretung der Interessen der vier      Städte beauftragten Bürgermeister soll noch in der 50. Woche 2004 stattfinden.

 

  1. Der Konzernabschluss 2002 ist den parlamentarischen Geschäftstellen am 24.11.04 vorgelegt worden, sind zukünftig zeitnähere Abschlüsse zu erwarten?

 

Sofern die Abschlüsse der Beteiligungen zeitnäher vorliegen ist dies möglich.

 

  1. Wann sind geprüfte Abschlüsse für den Senioverband für 2002 und 2003 zu erwarten, wie erklären sich die bisherigen Verzögerungen?

 

Der Senioverband wird erstmals zum 31.12.2004 einen Jahresabschluss erstellen.

            Die geprüften Abschlüsse für die Seniorendienstleistung Gersprenz gemeinnützige

            GmbH für die Jahre 2001, 2002 und 2003 liegen vor. Ein eingeschränktes Testat

            ist in Aussicht gestellt. Auf die Ausführungen im Beteiligungsbericht wird verwiesen.

 

  1. Welche finanziellen Synergieeffekte sind aus dem beabsichtigten Krankenhaus- Zusammenschluss KKH Groß-Umstadt und St. Rochus Dieburg zu erwarten, sind alternativ Privatisierungslösungen geprüft worden?

 

Die Firma CMK hatte in ihrem Gutachten zu der Bewertung der Modellvarianten zur

            Weiterentwicklung des Leistungsgeschehens des St. Rochus Krankenhauses sowie

            des Kreiskrankenhauses Groß-Umstadt auch zur Wirtschaftlichkeit der Modelle         

            Stellung bezogen. Insoweit wird auf die beiliegende S. 171 des Gutachtens ver-

            wiesen. Danach gibt es eine positive Prognose nur für das Modell 1 (Neubau) und

            das Modell 2 (gemeinsamer Standort Groß-Umstadt. Bei dem Modell 3 (Portal-

            kliniklösung) gehen die Gutachter noch davon aus, dass in Dieburg die Psychiatrische

            Abteilung vorgehalten wird. Derzeitiger Verhandlungsstand ist jedoch, dass die

            Frauenklinik nach Dieburg verlegt werden soll. Wie sich das auf die Wirtschaftlich-

            keit auswirkt, soll von der Firma CMK untersucht werden.

 

            Mit der Fusion des Kreiskrankenhauses Groß-Umstadt mit dem St. Rochus Kranken-

            haus Dieburg wird es insoweit zu einer Privatisierung kommen, als der neue Träger

            der beiden Krankenhäuser nur eine juristische Person des privaten Rechts sein kann

            (z.. B. GmbH). Eine juristische Person des öffentlichen Rechts bei einer Zusammen-

            arbeit zwischen einem kommunalen und einem kirchlichen Träger ist nicht denkbar.

            Sofern unter „Privatisierungslösungen“ die Hereinnahme eines privaten Kranken-

            hausbetreibers gemeint sein sollte, ist diese Variante bisher nicht geprüft worden.

            Daran bestand seitens des St. Rochus Krankenhauses bisher auch kein Interesse

(s. Anlage).

 

  1. Im Finanzplan (2) zum Wirtschaftsplan 05 sind unter Nr. 28 ab 2006 negative Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten aufgeführt, wie ist das zu verstehen?

 

Hier ist irrtümlich das Vorzeichen verwechselt worden; das Blatt wird im endgültigen

Exemplar ersetzt.

 

  1. Im Eigenbetrieb „Kreisagentur für Arbeit“ sind Kreditaufnahmen (i. H. v. 9 535 t€) für den Neubau angesetzt. Woraus werden Tilgung und Zinszahlungen bezahlt?

 

Tilgung und Zinszahlungen werden aus den Erstattungen für den Sachaufwand be-

            zahlt.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.

 

Anmerkung des Kreistagsbüros:

Die Antworten der Verwaltung sind in kursiver Schrift abgedruckt.