Nachtrag: 06.12.2004

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit, dass dem Kreisausschuss in der nächsten Sitzung das zwischen den künftigen Betriebsleitern abgestimmte Organigramm für den Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg“ vorgelegt wird.

 

Nachdem die Frage des Standortes des Eigenbetriebes geklärt ist, konnten die erforderlichen Arbeiten für die Infrastruktur beauftragt werden.

 

Die Übergabe der Räume im ehemaligen Kreishaus Darmstadt in der Rheinstraße erfolgt in der 51. Woche. Das Mobiliar wird in der 51. Woche und der 52. Woche angeliefert und  -soweit möglich- schon in den dafür vorgesehenen Räumen  aufgestellt. Ansonsten erfolgt eine Zwischenlagerung im ehemaligen Kreistagssitzungssaal.

 

Die Telefonanlage wird in der 52. Woche installiert. Der Umzug der Bediensteten des Sozialamtes sowie des Sachgebietes „Beschäftigungsförderung“, die künftig im Bereich des vorgenannten Eigenbetriebs tätig sein werden, erfolgt in der 53. Woche.

 

Zum 03. Januar 2005 werden ca. 45 Bedienstete aus dem Bereich des Sozialamtes und des Sachgebietes „Beschäftigungsförderung“ ihren Dienst beim Eigenbetrieb aufnehmen. Bei der Aufstellung des Wirtschaftplanes für das Jahr 2005 wurde unterstellt, dass im kommenden Jahr  max. 100 Bedienstete beim Eingebtrieb tätig sein werden (letzter Termin für Neueinstellungen 1.10.2005).

 

Die Vorstellungsgespräche für die noch im Laufe des Jahres 2005 einzustellenden Sachbearbeiter/innen für die Gewährung von materiellen Leistungen werden in der 50. Woche geführt. Der Zeitpunkt der Einstellung hängt davon ab, zu welchem Termin die vom Arbeitsamt zu bearbeitenden Fälle (ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger/innen übernommen werden (müssen).

 

Die Vorstellungsgespräche für die Fallmanager/innen finden in der 51. und 52. Woche statt (Einstellungstermin ab 1.2.2005). Ein Teil der Stellen wird hausintern besetzt (Bedienstete des Sozialen Dienstes des Sozialamtes, des Sachgebietes „Beschäftigungsförderung“ sowie Sachbearbeiter/innen aus dem Bereich  „Hilfen außerhalb von Einrichtungen“).

 

Die Sachbearbeiterstellen für die Gewährung von materiellen Leistungen nach dem SGB II werden  größtenteils mit ehemaligen Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes besetzt.

 

Die Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes arbeiten, um eine termingerechte Auszahlung des Arbeitslosengeldes II an den vom Sozialamt bisher betreuten Personenkreises zu gewährleisten,  seit dem  27. 11. 2004 auch samstags.

 

Der Einsatz einer  neuen Prosoz-Software (beinhaltet SGB II und SGB XII –BSHG-)  erfolgt seit dem 18. November 2004. Die Sachbearbeiter/innen des Sachgebietes „Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ wurden durch das Prosoz-Institut Herten geschult. Der Umstieg auf das neue Programm erfolgte ohne größere Probleme. Es ist davon auszugehen, dass der erste Zahllauf für das Arbeitslosengeld II  (51. Woche ) einwandfrei abgewickelt werden kann.

 

Bis zum 26. November 2004 lagen dem Sozialamt rund 70 % Anträge von BSHG-Hilfeempfängern auf Gewährung von Arbeitslosengeld II vor.

 

Der Soziale Dienst des Sozialamtes sucht derzeit  verstärkt die Hilfeempfänger auf, die bisher noch keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben und hilft bei der Antragstellung. Auch die Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes stehen hierfür  (nach tel. Terminvereinbarung) zur Verfügung.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass rund 85 %  der BSHG-Hilfeempfänger Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

 

Soweit schon Informationen zur Verfügung standen, wurden die Bediensteten des Sozialamtes  im Rahmen von Dienstbesprechungen über die künftig anzuwendenden Rechtsvorschriften und Ausführungsbestimmungen informiert.

 

Entsprechende Schulungsveranstaltungen für  Sachbearbeiter/innen Fallmanagerinnen und Fallmanager u.a. durch das Prosoz-Institut wurden angekündigt. Hinsichtlich  Qualifikation des letztgenannten Personenkreises wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieser im Regelfall entweder eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst besitzt oder ein Studium  als Sozialarbeiter/innen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge absolviert hat. Unabhängig davon sind jedoch noch  entsprechende Schulungen  und Fortbildungen notwendig.

 

Ursprünglich war geplant, dass von der Agentur für Arbeit je 50 % der Empfänger von Arbeitslosengeld  II (ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger)  zum 01.07.2005 und 01.10.2005  übernommen werden. Angeblich soll jedoch das dort eingesetzte Programm nur eine Gewährung des Arbeitslosengeldes II bis zum 30.06.2005 zulassen, so dass wahrscheinlich eine frühere Übernahme notwendig wird.

 

Die Fälle der jugendlichen ALG II-Empfänger (ca. 220) sollen zum 01.04.2005 an uns abgegeben werden. Der Eigenbetrieb ist dann ab diesem Zeitpunkt  sowohl für die Gewährung von materiellen Leistungen als auch für Eingliederungshilfen zuständig.

 

Die  Bearbeitung der Eingliederungshilfen für den übrigen Personenkreis soll bis zum 1. 7. 2005 übernommen werden.

 

Die Projektgruppe „SGB II“ (Teilnehmer Landrat, HAL I, Vertreter des Sozialamtes, des Flüchtlingsamtes, der Sachgebiete „Beschäftigungsförderung“ und „Jugendberufshilfe“,  Frauenbüro, Personalrat, Verwaltungsleiter, künftige Betriebsleiterin für den fachlichen Bereich des Eigenbetriebes) hat sich in der Vergangenheit mit den inhaltlichen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des SGB II ab 01.01.2005 befasst und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet.

 

Auf der Arbeitsebene (Sozialamt, Beschäftigungsförderung) fanden mehrere Gespräche mit der Agentur für Arbeit in Darmstadt statt, die in einem guten Klima verliefen.

 

Die entsprechenden Gespräche werden künftig durch die Betriebsleitungen des Eigenbetriebs geführt. Hierbei sind dann auch Fragen der Zusammenarbeit in der Übergangszeit (bis 30.09.2005) sowie Grundsatzfragen der künftigen  Zusammenarbeit zu klären bzw. zu regeln.

 

Bezüglich der Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (1 €-Jobs) liegt mittlerweile eine gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeitenden Spitzenverbände vor.

 

Übereinstimmung besteht dahingehend, dass die sogenannten Zusatzjobs nicht zu einer Verdrängung von regulären Beschäftigungsverhältnissen führen oder die Neueinrichtung verhindern dürfen, sondern dass es sich um zusätzliche Verhältnisse handeln muss, die im öffentlichen Interesse liegen müssen.

 

Im Rahmen der letzten Bürgermeisterdienstversammlung wurden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gebeten, den Bedarf für derartige Beschäftigungsverhältnisse zu melden. Hierbei wurde unterstellt, dass pro 1000 Einwohner ein solches Beschäftigungsverhältnis angeboten werden kann.

 

Die sonstigen Träger derartiger Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Sportvereine, private Pflegeheime, Heimatmuseen, freie Wohlfahrtsverbände, caritative Einrichtungen u.ä.) werden zu Informationsveranstaltungen, die im Januar 2005 stattfinden, eingeladen. Die Träger, mit denen in der Vergangenheit bereits zusammen gearbeitet wurde (Ketteler-Cardijn-Werk, Wurzelwerk, AZUR GmbH) werden auch bei den künftigen Aktivitäten auf diesem Gebiet eingebunden und berücksichtigt.

 

Eine Information für Träger und Arbeitssuchende in Form eines Flyers sowie im Rahmen des Internetauftrittes ist vorbereitet.

 

 

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.