Nachtrag: 01.12.2004

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird gemäß § 97 (1) HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält lediglich nachfolgende Änderung:

 

§ 4 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:

 

„Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 25.000.000 Euro um 5.000.000 Euro erhöht und damit auf 30.000.000 Euro neu festgesetzt.“

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.