Der Kreistag möge beschließen:
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird gemäß § 97 (1) HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält lediglich nachfolgende Änderung:
§ 4 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 25.000.000 Euro um 5.000.000 Euro erhöht und damit auf 30.000.000 Euro neu festgesetzt.“
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.