Nachtrag: 14.05.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der in § 2 ausgeführte Stiftungszweck der Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird im Bereich der Jugendhilfe wie folgt neu gefasst:

 

„Die Jugendhilfe umfasst den Bereich der Jugendpflege und Jugendfürsorge. Hierbei sollen alle Maßnahmen, die die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes zur Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zum Ziel haben, durch die Stiftung gefördert werden. Es handelt sich dabei um kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche, freizeitpädagogische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und ausreichenden Mittagsverpflegung an Schulen“.