Nachtrag: 21.05.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ in nachstehender Fassung wird beschlossen:

 

Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2006 (GVBl. I S. 394, 421), der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 218) in Verbindung mit § 14 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 in der Fassung vom 6.11.2002 (GVBl. I S. 662), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2007 (GVBl. I S. 908), und der Krankenhausbetriebsverordnung in der Fassung vom 20.11.1991 (GVBl. I S. 354), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am xx.xx.xxxx die nachstehende Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ in der Fassung vom 02.07.2007 beschlossen:

 

Art. 1

  1. Der Titel der Satzung erhält folgende Fassung:
    „Eigenbetriebssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb „Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg““
  2. § 2 erhält folgende Fassung:
    „(1) Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg“.
    (2) Die Krankenhäuser führen die Bezeichnung „Kreisklinik Groß-Umstadt“ und „Kreisklinik Seeheim-Jugenheim“.“
  3. Der in den §§ 3 bis 13 als Namensbezeichnung des Eigenbetriebs bzw. der Krankenhäuser Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim verwendete Begriff „Kreiskrankenhaus“ bzw. „Krankenhaus“ wird jeweils entsprechend durch den Begriff „Kreisklinik“ ersetzt.

 

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.