Nachtrag: 14.05.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Erweiterung des Betreuungsangebotes an der Hans- Quick-Schule in Bickenbach auf 17.00 Uhr ab 01.08.2008 wird zugestimmt.

 

b)      Die durch die Erweiterung des Betreuungsangebotes entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 24.000,00 € werden gemäß § 114 g HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt bis zur Verabschiedung des 2. Nachtrags durch Mehrerträge aus Elternbeiträgen und Zuweisungen der Gemeinde Bickenbach (21.812,50 €), sowie durch Einsparungen unter A 5108009, Sachkonto: 7843000 (2.187,50 €).

 

c)      Die Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 12.03.2007 wird wie folgt geändert.

 

Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die

„Betreuenden Grundschulen“

an Schulen im

Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Auf Grund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S 674), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S 54) sowie der Bestimmung des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 27.07.2005 (GVBl. I S 574) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am ………... folgende Änderungssatzung beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 2 Abs. 1 Ziff. 1.3. erhält folgende Fassung:

 

1.3.      Hans-Quick -Schule, Bickenbach

            für die Betreuung von 07.30 – 13.30 Uhr:                     54,00 Euro (ohne Ferienbetreuung)

            für die Betreuung von 07.30 – 17.00 Uhr:                     140,00 Euro (mit Ferienbetreuung)

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2008 in Kraft.