Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt den Kreisausschuss, die diesem durch Beschluss vom 28.09.1992 (Drucksache 2596/IV) übertragene sowie durch Beschluss vom 03.05.1993 (Drucksache 102/V) um den Geltungsbereich der Eigenbetriebe erweiterte Entscheidungsbefugnis über die Zuschlagserteilung im Rahmen von Neuaufnahmen und Prolongationen bzw. Umschuldungen von Darlehen auf den Landrat zu delegieren.

 

Diese Generalvollmacht gilt für die Darlehensverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie für die Eigenbetriebe des Landkreises.

 

Der Kreisausschusses sowie der Haupt- und Finanzausschusses sind jeweils nach Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages über die vereinbarten Konditionen mit Erläuterungen hinsichtlich der Entscheidungsgründe in der unmittelbar darauf folgenden Sitzung schriftlich zu unterrichten. Über Kreditaufnahmen der Eigenbetriebe ist zusätzlich die jeweilige Betriebskommission zu unterrichten.