Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der CDU-Fraktion:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat 2006 festgestellt, dass der Wegfall des Sozialhilfelastenausgleiches zum Ausgleich der Finanzierung des Landesprogramms "Bambini", zu einer Mindereinnahme von rund 3,5 Millionen € führt. Dieses entspricht gemessen an der Kreisumlagegrundlage einem Anteil von 1,6 % der Kreisumlage.

 

1.                  Wie hoch ist nach den aktuellen Berechnungen der hessischen Kommunen die tatsächliche finanzielle Entlastung aus dem Bereich  Hartz IV für unseren Landkreis?

 

Das Sozialministerium in Wiesbaden hat für die hessischen Kommunen fiktive Entlastungen aus Hochrechnungen und teilweise tatsächlichen Daten ermittelt.
Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wies diese Berechnung im März 2007 eine Entlastung von 16,2 Mio. Euro aus.
Im Rahmen diverser gemeinsamer Besprechungen mit dem Sozialministerium konnte diese Zahl revidiert werden. Ihr lagen Daten zugrunde, die nicht den tatsächlichen Aufwendungen bzw. Erträgen entsprachen.
Ende Januar 2008 waren diese Gespräche abgeschlossen.

Es ergibt sich nunmehr eine fiktive Entlastung von 7,2 Mio. Euro.

 

2.                  Auf welche Basis hat damals der Landkreis die Berechnung vorgenommen?

 

Das Land plante im Jahr 2006 zur Finanzierung des "Bambini-Programms" den Sozialhilfelastenausgleich in Anspruch zu nehmen, unklar war in welchem Umfang. Deshalb wurden alle Städte und Gemeinden des Landkreises im August 2006 vorsorglich über mögliche Auswirkungen beim Wegfall des Sozialhilfelastenausgleichs informiert. Auf der Basis der Daten 2006 hätte der vollständige Wegfall des Sozialhilfelastenausgleichs zu Mindererträgen von 3,5 Mio. Euro beim Landkreis geführt. Dies entsprach zum damaligen Zeitpunkt gemessen an der damaligen Kreisumlagegrundlage einem Anteil von 1,6% der Kreisumlage.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 30,00 Euro entstanden.