Sitzung: 11.06.2008 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der CDU-Fraktion:
Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg hat 2006 festgestellt, dass der Wegfall des
Sozialhilfelastenausgleiches zum Ausgleich der Finanzierung des Landesprogramms
"Bambini", zu einer Mindereinnahme von rund 3,5 Millionen € führt.
Dieses entspricht gemessen an der Kreisumlagegrundlage einem Anteil von 1,6 %
der Kreisumlage.
1. Wie hoch ist nach den aktuellen Berechnungen der hessischen Kommunen die tatsächliche finanzielle Entlastung aus dem Bereich Hartz IV für unseren Landkreis?
Das
Sozialministerium in Wiesbaden hat für die hessischen Kommunen fiktive
Entlastungen aus Hochrechnungen und teilweise tatsächlichen Daten ermittelt.
Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg wies diese Berechnung im März 2007 eine
Entlastung von 16,2 Mio. Euro aus.
Im Rahmen diverser gemeinsamer Besprechungen mit dem Sozialministerium konnte
diese Zahl revidiert werden. Ihr lagen Daten zugrunde, die nicht den
tatsächlichen Aufwendungen bzw. Erträgen entsprachen.
Ende Januar 2008 waren diese Gespräche abgeschlossen.
Es ergibt sich nunmehr eine fiktive Entlastung von 7,2 Mio. Euro.
2. Auf welche Basis hat damals der Landkreis die Berechnung vorgenommen?
Das Land
plante im Jahr 2006 zur Finanzierung des "Bambini-Programms" den
Sozialhilfelastenausgleich in Anspruch zu nehmen, unklar war in welchem Umfang.
Deshalb wurden alle Städte und Gemeinden des Landkreises im August 2006
vorsorglich über mögliche Auswirkungen beim Wegfall des
Sozialhilfelastenausgleichs informiert. Auf der Basis der Daten 2006 hätte der
vollständige Wegfall des Sozialhilfelastenausgleichs zu Mindererträgen von 3,5
Mio. Euro beim Landkreis geführt. Dies entsprach zum damaligen Zeitpunkt
gemessen an der damaligen Kreisumlagegrundlage einem Anteil von 1,6% der
Kreisumlage.
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in
Höhe von 30,00 Euro entstanden.